Wegen ASP: Drückjagden weiter erlaubt trotz Corona

Drückjagd
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Landvolk begrüßt Regelung des Landes Niedersachsen – update 14.30 Uhr

L P D – Drückjagden bleiben unter Auflagen erlaubt. Der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Ulrich Löhr, begrüßt die aktuelle Regelung des Landes Niedersachsen: „Das ist einerseits wichtig, weil die Verringerung der Schwarzwildbestände ein wichtiger Baustein für die präventive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, der ASP, ist. Zum anderen müssen die Wildschäden in Feld und im ohnehin gestressten Wald minimiert werden.“

Schwarzwildbestände müssen unbedingt reduziert werden, damit sich die Seuche nicht weiter ausbreiten kann. ASP-Fälle sind zwar weiterhin nur in Brandenburg und Sachsen bekannt, aber auch die Jäger in Niedersachsen wollen ihren Beitrag zur Vorsorge leisten.

Damit eine Drückjagd sicher ablaufen kann, gelten seit dieser Woche Empfehlungen zum Infektionsschutz. Für Drückjagden auf Schalenwild bedarf es weder einer Zulassung noch Genehmigung, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind. Die üblichen Hygienekonzepte und Abstandsregeln müssen eingehalten und Kontaktdaten von der Jagdleitung erfasst werden. Löhr ergänzt: „Auf viele liebgewonnene jagdliche Traditionen – wie die gemeinsame Begrüßung vor der Jagd und das Streckelegen danach – wird verzichtet.“ Auch auf Treibjagden soll verzichtet werden; verboten sind sie jedoch nicht.

„Die Drückjagd, während der das Wild systematisch auf die Läufe gebracht wird, ist das effizienteste Mittel zur Reduktion des Schalenwilds wie Rehe und Hirsche“, bekräftigt Ulrich Löhr. „Die jetzt geplanten Jagden unter Corona-Bedingungen sind ein öffentlicher Auftrag und findet im öffentlichen Interesse statt, unabdingbar für den Schutz des Waldes.“ Allein deshalb, vor allem aber für die vorausschauende Bekämpfung der Tierseuche ASP setze sich das Landvolk Niedersachsen mit Nachdruck für die Aufrechterhaltung des Jagdbetriebs ein. (LPD 87/2020)

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