Wissen, was im Krisenfall bei ASP zu tun ist

Wildschein
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L P D – Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) umkreist weiterhin Deutschland und lässt die Schweinehalter nicht zur Ruhe kommen. Mit zahlreichen Vorsorgestrategien und Biosicherheitsmaßnahmen schützen sich die Tierhalter bislang erfolgreich, um einen Eintrag des ASP-Virus in den Bestand zu verhindern. Schon ein Ausbruch der Tierseuche im Wildschweinbestand hätte massive Auswirkungen für die gesamte Schweinehaltung in Niedersachsen. Um dennoch auf einen Krisenfall möglichst gut vorbereitet zu sein, wurde jetzt das „Krisenhandbuch ASP für Schweinehaltungen“ erstellt, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

„Dieses Krisenhandbuch wendet sich maßgeblich an Schweinehalter. Es listet den Tierhaltern alle Handlungsfelder zur Seuchenprävention auf“, erklärt Georg Meiners, Vorsitzender im Tierseuchenausschuss des Landvolkes Niedersachsen. „Es zeigt aber auch die einschneidenden Restriktionsmaßnahmen, die uns alle in dem Falle treffen würden, sollte die Seuche tatsächlich nachgewiesen werden“, warnt Meiners. Durch die gezielte Einordnung des eigenen Tierbestandes sowie der Nutzung der Checkliste „Schweinehaltung im gefährdeten Gebiet – Was ist zu tun?“ und der bereitgestellten Muster-Anträge soll das Handbuch dem Tierhalter eine zielführende Vorgehensweise im Tierseuchenfall ermöglichen. Tierhalter sollten diese strikt einhalten, empfiehlt das Landvolk. Das „Krisenhandbuch ASP für Schweinehalter“ wird fortlaufend aktualisiert. An der Erarbeitung waren die Goldschmaus Gruppe, das Landvolk Niedersachsen, die Vereinigung des Emsländischen Landvolkes, der Kreislandvolkverband Vechta, die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands, der Landkreis Vechta, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Schweinegesundheitsdienst Niedersachsen, das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Tierärztekammer Niedersachsen, VION Emstek GmbH und Westfleisch SCE beteiligt. Das Krisenhandbuch steht im Download zur Verfügung unter  www.tierseucheninfo.niedersachsen.de (LPD 19/2019)