L P D – Der Wolf macht nicht vor Ländergrenzen Halt – der Wolf bleibt ein Wildtier. Deshalb müssen sowohl die stark betroffenen Bundesländer wie Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen als auch die bislang kaum vom Wolf heimgesuchten Länder endlich gemeinsam einen bundesweit gültigen Fahrplan für die Causa Wolf erarbeiten. „Er darf sich nicht nur auf das Beobachten oder Monitoring beziehen, sondern muss rechtssichere Handlungsoptionen zur Begrenzung der Population bei Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes enthalten“, sagt Landvolkvizepräsident Jörn Ehlers. Das „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“ (AK Wolf) hat im Landvolkhaus in Hannover ein gemeinsames Vorgehen für ein bundesweites, aktives Wolfsmanagement vereinbart.
Es stuft die Situation für die Weidetierhalter als weiterhin sehr unbefriedigend und nervenaufreibend ein. Es gehe nicht an, dass der Umweltminister Monat um Monat die Abschussgenehmigung für auffällig gewordene Wölfe verlängere und für jedes weitere Tier jeweils eine neue Genehmigung nötig sei. „Hier muss endlich ein bundesweit verbindlicher Beschluss erfolgen, dass auffällig gewordene Tiere geschossen werden dürfen“, fordert Ehlers. Um dieser Forderung mehr Gewicht zu verleihen, planen die vom Wolf betroffenen Bundesländer nun eine Allianz. Mit der Kampagne „Wildtiermanagement Wolf“ des „Aktionsbündnis Forum Natur“ (AFN) soll die Öffentlichkeit über den bundeseinheitlichen Managementplan informiert werden. Dazu ist eine einzelne Betrachtung des Bestandes in den Bundesländern nötig. Da der günstige Erhaltungszustand der baltisch-osteuropäischen Wolfspopulation schon erreicht ist, muss nun ein bundeseinheitliches Wolfsmanagement einen Akzeptanzbestand zur Arterhaltung festlegen. Sowohl durch Entnahme der Wölfe nach bereits anwendbarem Recht als auch durch die sogenannte Schutzjagd als zukünftiges aktives Managementelement soll der Akzeptanzbestand erreicht werden. „Die Schutzjagd ist in den skandinavischen Ländern ein funktionierendes Mittel, gegen das die EU-Kommission keine Einwände hat. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss der deutsche Gesetzgeber die Schutzjagd anerkennen und die erforderlichen gesetzlichen Regelungen in das Jagdrecht aufnehmen“, zeigt Ehlers eine Alternative zur Entnahme auffälliger Wölfe auf. Die Schutzjagd ist nicht auf einen bestimmten auffälligen Wolf, sondern auf eine definierte Region bezogen, wo vermehrt Risse stattgefunden haben. Aktuell leben in Niedersachsen mit 22 Rudeln, vier Paaren mit ihren Welpen sowie zwei residenten Einzeltieren gut 300 Wölfe – das entspricht der Zahl des gesamten Wolfsbestandes in Schweden. Das Land hat mit dieser Zahl seinen günstigen Erhaltungszustand definiert. (LPD 56/2019)