ZJEN drängt auf Wolfsmanagement

Wolf
Foto: pixabay

Resolution einstimmig verabschiedet und an Landesregierung übersandt

L P D – „Politischer Einsatz sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene muss jetzt endlich Platz greifen, um ein aktives Bestandsmanagement voran zu bringen“, sagt Hans-Heinrich Ehlen. Nach Darstellung des Präsidenten des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) muss eine quotenbasierte Schutzjagd, wie sie in Finnland, Schweden oder Frankreich praktiziert wird, auch in Deutschland ermöglicht werden. Die Wolfspopulation sei hier im Vergleich dieser Länder am höchsten.

Unterstützung erhält Ehlen von den Kreisvertretern des Verbandes. Sie verabschiedeten auf einer Beiratssitzung in Walsrode einstimmig eine Resolution. Darin fordert der ZJEN, die Zahl der Wölfe endlich den landeskulturellen Verhältnissen anzupassen.

So wie bisher, darf es nicht weiter gehen, lautet der übereinstimmende Tenor im Verband. Die Politik rechtfertige ihre Untätigkeit mit dem Verweis auf den engen rechtlichen Rahmen, den sie sich im Bundesnaturschutzgesetz aber selbst gesetzt hat und zurzeit auch nicht zu ändern gewillt ist. Der langwierige und bisher erfolglose Versuch, den Rodewalder Rüden abzuschießen, belege, dass die Entnahme einzelner Tiere kein praxistauglicher Weg für die Zukunft sein kann. Die immer weiter steigenden Wolfszahlen machen nicht nur den Weidetierhaltern zu schaffen. Auch die Jagdausübung und der Lebensraum des Wildes sind stark beeinträchtigt. Reviere mit größeren wolfssicheren Zäunungen, die auch für das Wild unüberwindbar sind, können nur unter erschwerten Bedingungen verpachtet werden. „Es ist ein unerträglicher Widerspruch, dass in der freien Landschaft und besonders in Schutzgebieten die Errichtung von Zäunen grundsätzlich verboten ist, doch wegen zunehmender Weidetierrisse eine Verbarrikadierung und Zerschneidung unserer wertvollsten Landschaftsbestandteile durch wolfssichere Schutzzäune erzwungen wird“, verdeutlichte Ehlen.

Der ZJEN weist in seiner Resolution auf folgende Fakten hin:

  • Jährlich steigt der Wolfsbestand um rund 30 Prozent, die Population liegt aktuell bei über 1.000 Individuen in Deutschland.
  • Es gibt weiterhin ein hohes Maß an Nutztierrissen.
  • Es gibt erhebliche Schwierigkeiten bei Entnahme einzelner verhaltensauffälliger Wölfe.
  • Die Jagdpachtbereitschaft in Wolfsgebieten sinkt.
  • Die Schutzbedürftigkeit anderer gefährdeter Arten steigt.

Angesichts dieser erdrückenden Fakten fordern die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer:

  • die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes durch das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesumweltministerium
  • eine Initiative zur Änderung des Schutzstatus des Wolfes nach Berner Konvention und FFH-Richtlinie (Umgruppierung in Anhang V)
  • die Festlegung eines Akzeptanzbestandes durch den Bund und die betroffenen Länder sowie die Festlegung von Gebieten, in denen Wölfe nicht toleriert werden können
  • die Einführung einer sogenannten Schutzjagd, d.h. den Abschuss bestimmter „Kontingente“ als zukünftiges aktives Managementelement durch entsprechende Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz
  • die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, um jagdrechtliche Instrumente für ein Bestandsmanagement nutzen zu können
  • das Ausloten und Nutzen aller Handlungsspielräume für ein tatsächliches aktives Wolfsmanagement
  • Maßnahmen gegen Störer, die eine angeordnete Entnahme von Wölfen behindern

Die Kulturlandschaft muss den unterschiedlichsten Nutzungsansprüchen und Funktionen Rechnung tragen: Von der Nutzung durch Land- und Forstwirtschaft, der Erholungsnutzung bis hin zum Schutz der heimischen Artenvielfalt. Um dem gerecht werden zu können, unterliegen Wildtiere, sei es Schalenwild, Prädatoren oder invasive Arten, von jeher einem angepassten Bestandsmanagement. Ein solches muss nun endlich auch für den Wolf aktiv beschlossen und umgesetzt werden, fordert der Verband. Es sei keine Zeit zu verlieren.

Der ZJEN vertritt die Interessen von 270.000 Grundeigentümern im ländlichen Raum, die Resolution wurde den zuständigen Ministerien und weiteren politischen Entscheidungsträgern übermittelt. (LPD 74/2019)