Zur Seuchenvorsorge zählt die Bestandsmeldung

Foto: Landvolk Niedersachsen
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Am 17. 1. läuft für Tierhalter die Frist ab – Erstmals sind Esel und Maultiere dabei

L P D – Afrikanische Schweinepest und Geflügelgrippe gelten aktuell als die großen Bedrohungen für Tierhalter. Umso wichtiger sind Seuchenvorsorge und zusätzlich eine gute Absicherung. Für Tierhalter zählt dazu die Meldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse. Bis zum 17. Januar müssen die Bestandszahlen dort gemeldet werden. Das Landvolk Niedersachsen erinnert alle Tierhalter, auch im Hobbybereich, an diese kleine Pflicht. Nur mit der korrekten Tierbestandsmeldung und der fristgerechten Beitragszahlung dürfen die Tierhalter im Seuchenfall auch auf die Leistungen der Tierseuchenkasse vertrauen. Unter www.ndstsk.de können Tierhalter ihre Tierzahlen online melden, die Tierseuchenkasse errechnet daraus den fälligen Beitrag und stellt die Bescheide bis Ende Februar zu, sie müssen danach bezahlt werden.

Die Beiträge variieren von Tierart zu Tierart und werden nach Angaben von Dr. Ursula Gerdes, Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse, durch verschiedene Faktoren bestimmt. Dazu zählt in erster Linie die Leistung im Seuchenfall. So haben die Geflügelhalter nach dem Seuchengeschehen im Jahr 2016/17 Entschädigungen für die behördlich angeordnete Tötung von Tieren erhalten. Die Reserven der Geflügelkasse mussten danach wieder aufgefüllt werden, der Prozess ist inzwischen abgeschlossen, hier zeichnen sich geringere Beiträge ab. Auch Vorsorgemaßnahmen, wie zum Beispiel gegen Paratuberkulose bei Rindern, kosten Geld, für Rinderhalter wird der Seuchenschutz daher etwas teurer. Als außerordentliche Belastung führt Dr. Gerdes außerdem die deutlich gesunkenen Erlöse für Tiermehl oder Tierfett an, sie treiben die Kosten der Tierbeseitigung in die Höhe. Und nicht zuletzt muss die Tierseuchenkasse mit geringen Zuschüssen des Landes kalkulieren. Für die Tierhalter resultieren daraus die Beitragserhöhungen für Rinder und kleinere Verschiebungen bei anderen Tierarten. Erstmals müssen nach dem Tiergesundheitsgesetz auch Esel, Maulesel und Maultiere gemeldet werden. Allerdings gibt es Mindestbeiträge, sie belaufen sich auf 15 Euro für Schaf- oder Ziegenhalter und 12,50 Euro bei allen anderen Tieren. (LPD 02/2020)