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Niedersächsische Landesdüngeverordnung auf dem Prüfstand
L P D – Mit Spannung blickt das Landvolk Niedersachsen auf den kommenden Dienstag: Am 28. Januar 2025 steht am Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die erste Hauptsacheentscheidung über einen Normenkontrollantrag zur Landesdüngeverordnung, den sogenannten „roten Gebieten“, an. Bereits in einem Eilverfahren hatte das OVG im Juni 2024 die Rechtswidrigkeit der Gebietsausweisung festgestellt, aber keine Dringlichkeit zur Entscheidung gesehen. Die mündliche Verhandlung vor dem OVG in Lüneburg ist auf 10 Uhr terminiert, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.