
Ende der ASP-Aufwandsentschädigung „fatales Signal“
L P D – Für Unruhe in den betreffenden Verbänden und Organisationen sorgt ein Schreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, in dem mitgeteilt wird, dass der seit Januar entstandene und künftig entstehende Aufwand beim Jagen, Suchen und Beproben von Fallwild im Sinne der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr entschädigt werden darf. Dazu zähle auch der Mehrabschuss von Schwarzwild und der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Grund ist die fehlende haushaltsrechtliche Ermächtigung. Für das Landvolk Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) stellt diese Entscheidung ein fatales Signal dar.