Umbauprogramm Tierhaltung ist nicht praktikabel

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Landvolk Niedersachsen fordert angesichts ASP mehr Flexibilität bei den Fristen

L P D – „Das Programm zur Förderung der Stallumbauten, um das Tierwohl zu stärken, kommt mit seinen Fristen nicht nur zur Unzeit, sondern ist in seiner jetzigen, sehr bürokratischen Form nicht praktikabel und anwendbar. Wir Schweinehalter und -mäster benötigen aufgrund der aktuellen Situation und den Verwerfungen am Markt – hervorgerufen durch die Afrikanische Schweinepest (ASP) – mehr Flexibilität bei den Fristen“, zeigt der Vorsitzende des Veredlungsausschusses im Landvolk Niedersachsen, Hubertus Berges, auf. Für viele Schweinehalter stelle sich eher die Frage, ob sie überhaupt noch weitermachen, wenn die Schweinepreise aufgrund der ASP weiter sinken bzw. so niedrig bleiben, erklärt Berges anlässlich des Bekanntwerdens der Förderrichtlinie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Ab sofort können Anträge gestellt werden. Die Ställe müssen ab der Bewilligung innerhalb von acht Monaten gebaut sein, der Zuschuss für den Stallum- oder Stallersatzbau beträgt 40 Prozent, aber max. 500.000 Euro pro Antragsteller. „Das erfordert schon einiges an Weitsicht, Mut und Risikobereitschaft. Ich fürchte, dass viele Sauenhalter aufgrund der aktuellen Lage nicht auf dieses Konjunkturprogramm zurückgreifen werden“, schätzt Hubertus Berges die Nachfrage hierzu ein.

Mit dem „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ hat die Regierungskoalition im Juni 2020 auch das Investitionsprogramm zur Förderung von Stallumbauten von 300 Mio. Euro beschlossen. Die Umsetzung der „Richtlinie zur Förderung des Stallumbaus zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Sauen“ erfolgt durch ein Bundesprogramm, eine Antragstellung ist ab sofort bis zum 15. März 2021 möglich. Gefördert werden dabei Stallumbauten oder Stallersatzbauten, die das Tierwohl in der Sauenhaltung entsprechend den Vorgaben der 7. Verordnung zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung verbessern. „Es werden nur Investitionen gefördert, wenn keine Vergrößerung des Tierbestandes damit verbunden ist. Der geförderte Stall ist nach Inbetriebnahme mindestens zwölf Jahre zweckentsprechend zu betreiben“, sieht Berges als Schweinemäster weitere Fallstricke dieses Förderprogramms. Auch darf die Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden und muss bis 2021 abgeschlossen sein. Grundsätzlich besteht bei Antragstellung die Möglichkeit, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Baugenehmigungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen können nicht nachgereicht, das Auftragsverfahren muss nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten vergeben werden. „Das sind zeitliche Abläufe, die wir momentan nicht leisten können. Aufgrund der ASP und den Verwerfungen am Markt benötigen wir längere Fristen, um überhaupt abschätzen zu können, wie und zu welchen Konditionen es auf dem Schweinemarkt national und international weitergehen wird“, fordert Berges für die niedersächsischen schweinehaltenden Betriebe. (LPD 75/2020)

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