Zuschuss-Kürzung zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung passt nicht ins Bild
L P D – Mit einiger Sorge betrachtet Ulrich Löhr, Landvolk-Vizepräsident und Vorsitzender des Sozialausschusses im Landesbauernverband, die wahrscheinlich bald deutlich steigenden Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Die Bundesmittel sollen laut eines Kabinettsbeschlusses von zuletzt 176,95 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro gekürzt werden. Die zu zahlenden Beiträge der bundesmittelberechtigten Mitglieder der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müssten dadurch um mindestens 18 Prozent erhöht werden, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Zu Beginn seiner Amtszeit hat Landwirtschaftsminister Cem Özdemir versprochen, bäuerliche Familienbetriebe zu unterstützen. Da passt die Kürzung des Bundeszuschusses zur Unfallversicherung überhaupt nicht ins Bild“, gibt Löhr zu bedenken.
Diese Kürzung mache sich direkt in den Geldbörsen der landwirtschaftlichen Familien negativ bemerkbar. Zusammen mit dem ohnehin stark gewachsenen Kostendruck und den enormen Marktschwankungen in vielen Segmenten löse dieser Beschluss bei vielen Berufskollegen nur Kopfschütteln aus, so Löhr.
In den vergangenen sechs Jahren waren die jeweils im Etat vorgesehenen 100 Millionen Euro Bundesmittel wegen schwieriger Markt- und Einkommensverhältnisse um je ca. 77 Millionen Euro erhöht worden. Nicht nur dramatisch gestiegene Preise für Energie, Dünge- und Betriebsmittel, sondern auch der höhere Mindestlohn führen zu einer weiteren Kostensteigerung. Löhr erinnert daran, dass gerade jetzt die Versorgungssicherheit an erster Stelle stehe und die Höfe existenz- und wettbewerbsfähig bleiben müssten. Auswirkungen hätte eine Kürzung der Bundesmittel bei den Beitragsrechnungen bereits im Juli/August 2022 für das zurück liegende Jahr 2021. Zur Sicherung der Liquidität der Berufsgenossenschaft müssten zudem die in 2023 zu zahlenden Beitragsvorschüsse erhöht werden, so die SVLFG. Der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2022 enthält auch Ansätze für die Alterssicherung und für die Krankenversicherung der Landwirte. (LPD 26/2022)