Vorsitzender Klockemann hält den Schutz landwirtschaftlicher Flächen für konterkariert
L P D – Nicht nur der Landesbauernverband, sondern auch die Junglandwirte Niedersachsen sehen den Entwurf des sogenannten Niedersächsischen Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetzes (NASVG) äußerst kritisch. „Der Bodenmarkt in Niedersachsen ist sehr angespannt. Dies schränkt die Weiterentwicklung unserer Betriebe bereits erheblich ein“, gibt Max Klockemann, Vorsitzender der Junglandwirte Niedersachsen, zu bedenken. „Die Bezeichnung des geplanten Gesetzes erweckt den Anschein, dass es der Landesregierung um die Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur geht. Beides würden wir Junglandwirtinnen und Junglandwirte sehr begrüßen. Der Gesetzentwurf bewirkt jedoch in weiten Teilen genau das Gegenteil und ist für uns eine Enttäuschung. Zudem ist der Entwurf an verschiedenen Stellen nicht rechtssicher und praktisch kaum umsetzbar“, erklärt Klockemann gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.
Als besonders problematisch schätzt der Berufsnachwuchs die geplante gravierende Ausweitung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ein. Bislang liegt die Ausübung bei der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Voraussetzung für die Ausübung ist, dass es einen aufstockungsbedürftigen und erwerbsbereiten Landwirt gibt. Künftig soll das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht auch für Flächen gelten, die für den Naturschutz sowie für den Hochwasser- oder Küstenschutz verwendet werden. „Damit wäre der Schutz landwirtschaftlicher Flächen, also der Kern des bisherigen siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts, konterkariert“, erläutert Klockemann. Zudem sollen künftig neben der NLG noch andere Siedlungsunternehmen, Behörden oder Anstalten des öffentlichen Rechts das Vorkaufsrecht ausüben dürfen – ohne dass diese konkret aufgeführt sind. „Dies hätte eine weitere Schwächung landwirtschaftlicher Interessen zur Folge“, warnt Junglandwirt Klockemann.
Der Druck auf den Bodenmarkt wird künftig durch Infrastrukturvorhaben und den damit verbundenen Bedarf an Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch ansteigen. Die geplante weitergehende umfassende Privilegierung von Naturschutz und entsprechenden Vereinigungen würde den Druck auf die ohnehin sehr knappen landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich erhöhen. Geplant ist zudem, dass die Genehmigung zum Erwerb von Flächen an eine Obergrenze von 292 Hektar (ha) gekoppelt sein soll. Das Überschreiten der Grenze wäre ein neuer Versagensgrund – unabhängig davon, ob es sich um Einzelbetriebe oder zum Beispiel um Betriebsgemeinschaften handelt. „Kritisch sehe ich, dass beim Ermitteln der vorhandenen Flächen keine Differenzierung unter anderem nach Eigentums- oder Pachtflächen sowie land- oder forstwirtschaftlichen Flächen vorgesehen ist“, sagt Klockemann. Beide Verbände – Junglandwirte Niedersachsen und Landvolk Niedersachsen – sind sich einig darüber, dass der Entwurf des NASVG in der bisher vorliegenden Form abzulehnen ist. (LPD 06/2025)