Wiedereinsetzen der Roten Gebiete ohne mehr Verursachergerechtigkeit ist nicht akzeptabel

Mit Nachdruck kritisiert der DBV die vom Umweltausschuss eingebrachte Forderung des Bundesrates an die Bundesregierung, jetzt kurzfristig über eine Änderung der Düngeverordnung bzw. einer neuen Gebietsausweisungsverordnung die Rechtsgrundlage für die Ausweisung der sensiblen Gebiete in der Düngeverordnung als Antwort auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zu schaffen. Der DBV lehnt weitere Verschärfungen des Düngerechts grundsätzlich ab, diese sind weder geboten noch vom Koalitionsvertrag der Bundesregierung gedeckt. Gebot der Stunde ist die Vereinfachung des Düngerechts im Sinne der Praxistauglichkeit und Entbürokratisierung sowie einer stärkeren Verursachergerechtigkeit mit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist es völlig inakzeptabel, jetzt in einem Schnellverfahren lediglich die Roten Gebiete wieder in Kraft zu setzen, gleichzeitig aber eine stärkere Verursachergerechtigkeit auszuklammern. Nicht nachvollziehbar und widersprüchlich ist in diesem Zusammenhang die Forderung der Länderkammer, den Auftrag im Düngegesetz an das BMLEH zur Schaffung von mehr Verursachergerechtigkeit zu streichen, um kein Argument zu liefern, die sensiblen Gebiete fortzuführen bzw. zu manifestieren.

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