Vertragsunterzeichnung des Maßnahmenpaketes für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Mesmerode in der Region Hannover am 26.05.2020. Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem NABU Landesverband Niedersachsen e.V., dem BUND Landesverband Niedersachsen e. V., dem Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e.V. un der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Gut für Gesellschaft, Natur und Landwirtschaft
Natur-, Arten- und Gewässerschutz sind wichtige gesellschaftliche Anliegen, für die sich auch die Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen seit Langem einsetzen. Die Bäuerinnen und Bauern sind bereit, hier noch mehr zu leisten. Deshalb geht das Landvolk den „Niedersächsischen Weg“ der Landesregierung. Hier ist die Landwirtschaft als gleichberechtigter Partner bei der Ausgestaltung aktiv und von Anbeginn dabei. Ganz im Gegensatz zum Volksbegehren Artenvielfalt. Dort sind die unabhängigen Verbände der Landwirtschaft nicht eingebunden.
Allein der Niedersächsische Weg ermöglicht es Landwirtinnen und Landwirten noch mehr für den Umweltschutz zu tun, weil Politik, Umweltschutz und Landwirtschaft hier an einem Strang ziehen. Gemeinsam für sichere Lebensmittel und Artenvielfalt!
Die wichtigsten Themen aus dem Maßnahmenkatalog kurz erklärt:
Artenvielfalt auf Wiesen und Weiden
Artenreiches Grünland ist nicht nur wichtig für Insekten, es dient auch Vögeln und Amphibien als Lebensraum und Nahrungsquelle. Durch extensive Bewirtschaftung sorgen Bauern für blühende Wiesen und Weiden. Der Niedersächsische Weg honoriert wirtschaftliche Nachteile, die sich durch Biotopschutzmaßnahmen ergeben, damit Landwirte die gesellschaftlich geforderte Erhaltung artenreichen Grünlands sicherstellen können. Damit die Anzahl und der Zustand artenreicher Wiesen und Weiden sich nicht mehr verschlechtert, ist ein gesetzlicher Schutz vereinbart.
Mit der Aufnahme des „arten- und strukturreichen Grünlands“ und den „Streuobstwiesen“ als gesetzlich geschützte Biotope wird auch ein Beitrag für die Umsetzung europäischer Naturschutzziele geleistet. Bereits heute engagieren sich viele Landwirte über freiwillige Agrarumweltmaßnahmen auf Grünland und verschieden andere Initiativen wie der Weidehaltung von Kühen unter dem „Pro-Weideland“-Label für ein Mehr an Artenvielfalt.
Aktionsprogramm Insektenschutz
Bis Ende 2020 soll ein „Aktionsprogramm Insektenvielfalt“ erstellt und veröffentlicht werden. Wissenschaft und Verbände werden bei der Weiterentwicklung eingebunden. Es enthält konkrete Maßnahmen zum Insektenschutz. Schwerpunkte sind u.a. der Ausbau und Förderung der nds. Agrarumweltprogramme zur Förderung der biologischen Artenvielfalt, die Entwicklung von Artenschutz- und Monitoring-Programmen. Hier geht es auch um Konzepte für insektenfreundliche Kommunen.
Landwirtinnen und Landwirte engagieren sich bereits in einer Vielzahl auch freiwilliger Maßnahmen. So wurden z.B. 2019 in Niedersachsen auf knapp 19.000 Fußballfeldern aktiv Blühpflanzen (Blühstreifen) eingesät und auf 16.500 Fußballfeldern Brachflächen von Landwirtinnen und Landwirten angelegt.
Naturschutz entlang von Flüssen, Bächen und Gräben voranbringen
Unsere Gewässer, angefangen von den Flüssen wie Elbe, Weser, Ems, Aller oder Leine bis hin zu den vielen natürlichen Bächen aber auch bestimmten Gräben, brauchen nicht nur Schutz vor Einträgen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln. Die Uferbereiche sind gleichzeitig wichtig für viele Tier- und Pflanzenarten auch zur Vernetzung größerer Biotope und Schutzgebiete. Für die ökologische Aufwertung dieser Gewässerrandbereiche soll zukünftig festgelegt werden, dass dort keine Pflanzenschutzmittel und Düngemittel mehr aufgebracht werden.
In Gebieten mit einem sehr engen Gewässernetz oder zahlreichen durch Gräben durchschnittenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, bei denen solche Verbote für die regionale Landwirtschaft insgesamt oder einzelne Betriebe unzumutbar wären, wird es keine über das Dünge- und Pflanzenschutzrecht hinausgehenden gesetzlichen Verpflichtungen geben. Hier können die Landwirte selbst entscheiden, ob sie an Angeboten zur Schaffung von naturnahen Gewässerrandbereiche teilnehmen. Für die Einschränkungen entlang von Gewässern wird den Landwirtinnen und Landwirten ein finanzieller Ausgleich gezahlt.
Schutz von Wiesenbrütern und Feldvögeln
Wiesenbrüter und Feldvögel sind auf landwirtschaftlich genutzte und gepflegte Flächen (Offenland) angewiesen. Sie brüten im Frühjahr und Frühsommer auf Wiesen, Weiden und Äckern, ernähren sich dort und ziehen ihre Jungvögel auf. Gleichzeitig müssen die Landwirte in dieser Zeit auch ihre Felder bestellen, düngen und pflegen und auf dem Grünland die erste Ernte einfahren. Daher benötigen die Wiesenbrüter eine an ihre Bedürfnisse angepasste Bewirtschaftung, die aber für Landwirte oft wirtschaftliche Nachteile bedeuten.
Über den Niedersächsischen Weg wird das Management der Schutzgebiete personell und finanziell deutlich besser aufgestellt, der Vertragsnaturschutz, insbesondere für EU-Vogelschutzgebiete mit Fokus Wiesenbrüter, deutlich ausgebaut. Bisher gibt es dafür keine ausreichende Finanzierung. Es soll gesetzlich vorgeschrieben werden, dass das Land in diesen Gebieten den Landwirtinnen und Landwirten die Teilnahme an angemessen honorierten Schutzmaßnahmen auf allen Flächen mit Brutgelegen ermöglicht.
Dort, wo sich Landwirtinnen und Landwirte engagieren und Unterstützung erfahren, bspw. am Dümmer oder in Ostfriesland über das vom Land und EU geförderte LIFE+-Projekt „Wiesenvogelschutz in Niedersachsen“, zeichnen sich wieder positive Trends für die Bestände von Uferschnepfe und Co. ab.
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Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg (Downloads)
- Der Niedersächsische Weg: Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässeschutz (pdf)
- Erläuterungen des ML zum Niedersächsichen Weg (pdf)
Hrsg.: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), Hannover