Apfelbauern haben Sorge, dass Ernte am Baum bleibt

Foto: Tourismusverein Altes Land e.V.

Hygienekonzepte schützen – Saisonkräfte müssen sich auf Coronavirus testen lassen

L P D – Noch hängen die Augustäpfel süß und saftig an den Bäumen. Aber in den kommenden Tagen werden die Apfelbauern in Niedersachsen sich mit ihren kleinen Wägelchen auf den Weg in die Plantagen machen, um die ersten Äpfel der Saison 2020 abzupflücken. Die Sorten Delbarestivale und Gravensteiner machen dabei traditionell den Anfang. „Das sind aber vorerst noch kleinste Mengen, die auf Wochenmärkten und in den Hofläden verkauft werden“, verdeutlicht Ulrich Buchterkirch, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen. Richtig los geht die Apfelernte erst Ende August/Anfang September mit den Hauptsorten Elstar und Holsteiner Cox.

„Mit der Qualität sind die Obstbauern in diesem Jahr aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung sehr zufrieden“, sagt Buchterkirch. Und auch die Menge, die an den Bäumen hängt, stimme. Trotzdem ist die Stimmung unter den Landwirten zwiegespalten. „Corona schwebt wie ein Damoklesschwert über den Obsthöfen“, sagt Buchterkirch. Der Verband unterstütze die Bauern deshalb tatkräftig unter anderem bei der Erstellung von Hygienekonzepten. Neben der regulären Ernte müssen sie mit hohem organisatorischem Aufwand die Einhaltung von Konzeptpapieren und Allgemeinverfügungen zum Schutz der Arbeitskräfte bewältigen. „Die Landwirte haben ein großes Interesse daran, die Verordnungen für die Saisonarbeitskräfte im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten“, erläutert Buchterkirch. Denn ihnen lägen die Arbeitskräfte am Herzen, die oft schon jahrelang auf die Höfe kommen und ihre wertvolle Ernte einbringen.

Um die Einreise der Saisonarbeitskräften zu ermöglichen und das Risiko der Einschleppung von Infektionen mit dem Coronavirus aus dem Ausland trotzdem zu minimieren, müssen sie sich seit dem 8. August auf das Corona-Virus testen lassen, wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. Diese kann laut Bundesgesundheitsministerium an den dafür errichteten Teststationen an den Flughäfen, Bahnhöfen oder in Grenznähe sowie bei niedergelassenen Ärzten erfolgen, und zwar innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise. Positive Testergebnisse würden automatisch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Ein Wiederholungstest sei ebenfalls kostenfrei. (LPD 64/2020)

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