ASP-Ausbruch in Niedersachsen: Weiter größte Vorsicht geboten

Erstmals ist in Niedersachsen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Sie ist für Tiere tödlch; für Menschen jedoch ungefährlich. Foto: Landvolk Niedersachsen

L P D – In einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland ist (heute) der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Damit hat die für Menschen ungefährliche Seuche nun Niedersachsen als fünftes Bundesland erreicht. „Was lange befürchtet wurde, ist eingetreten, bisher ohne klar erkennbare Ursache“, sagt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Betroffen ist ein Betrieb mit 280 Sauen und 1500 Ferkeln, die tierschutzgerecht getötet werden müssen.

Um den Betrieb wird eine Sperrzone in einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In diesem Gebiet liegen 296 Schweinebetriebe, in denen rund 190.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot, Schweine zu verbringen (Durchgangsverkehr erlaubt). Die Allgemeinverfügung, die von den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim dazu am Montag veröffentlicht wird, tritt am Dienstag (5. Juli) in Kraft. Es gibt einen Kontaktbetrieb im Raum Freren; hier laufen die Untersuchungen.

Oberstes Gebot für Schweinehalterinnen und Schweinehalter bleibt die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um den Eintrag des Virus in ihre Betriebe zu verhindern, so der Appell. Schweinehalter, die zudem Jagdausübende sind, sollten die Gefahren einer Einschleppung des ASP-Virus durch ihre Fahrzeuge, Kleidung, Hunde oder durch den Kontakt zu ihren Tieren besonders beachten. Zeitgleich gilt es, die Weiterverbreitung und Neueinträge des Virus in der Wildschweinpopulation zu verhindern. Das Virus bleibt in der Umwelt lange infektiös. Es kann durch bestimmte Fleischprodukte, aber auch durch kontaminiertes Futter, Fahrzeuge, Kleidung oder Werkzeuge übertragen werden.

Das Aufstellen eines Schutzzaunes ist vorerst nicht nötig, da es sich nicht um einen Ausbruch bei Wildschweinen handelt. Aus diesem Grund sind auch Ackerbaubetriebe nicht von Restriktionen betroffen.

Dem betroffenen Betrieb sichert Jörn Ehlers die Solidarität der Berufskolleginnen und -kollegen zu: „Wir werden alles tun, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Offenbar ist der Erreger aber einfach da. Deshalb ist größte Vorsicht auf den Höfen geboten.“ Er erwartet von den Schlachtbetrieben, dass die aktuelle Situation jetzt nicht für anstehende Preisverhandlungen ausgenutzt wird.

Auch in Brandenburg gibt es einen neuen Ausbruch in einem schweinehaltenden Betrieb, der an diesem Wochenende bestätigt worden ist. Hier gibt es aber nach Angaben der Behörden keinen Zusammenhang mit dem Ausbruch in Niedersachsen. Auch dort muss die Sperrzone laut EU-Recht mindestens 30 Tage aufrechterhalten werden.

Weitere Informationen: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/hausschweine/afrikanische-schweinepest-207147.html

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

Tel.: 05113670431

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