„Das wird ein Fall für die Gerichte“

Foto: Landvolk Hildesheim

L P D – „Sollte der Bundesrat tatsächlich die erneute Änderung der Düngeverordnung schon am morgigen Freitag (27. März) beschließen, wird das Ergebnis ein Fall für die Gerichte“. Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke stuft gerichtliche Klagen aus der Landwirtschaft als unausweichlich ein, sofern dieser Punkt nicht noch von der Tagesordnung gestrichen werden sollte. Denn damit würden Bund und Länder die europarechtlich gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Betroffenen ignorieren, nach der Einwendungen noch bis zum 2. April eingereicht werden dürfen und berücksichtigt werden müssen.

Fundamentale Kritik äußert das Landvolk Niedersachsen auch an der mangelhaften Festlegung der so genannten nitratsensiblen Gebiete, in denen besonders scharfe Einschränkungen der Nährstoffversorgung der Kulturen durch Düngung vorgeschrieben werden. Diese Festlegung erfolgte in Niedersachsen überwiegend auf Basis der Ergebnisse von Nitratmessungen an einzelnen Messstellen im Jahr 2013 oder früher. Die im Landvolk Niedersachsen organisierten Kreisverbände hatten dazu ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, dass die Kritik des Verbandes bestätigt und in der kommenden Woche öffentlich vorgestellt werden soll. Danach wurden an vielen Messstellen erhebliche Mängel festgestellt. „Für die Politik sollte dies Grund genug sein, die Ad hoc-Beschlüsse zu vertagen und zu einer fachlich fundierten Lösung zu kommen“, sagt Schulte to Brinke. Die in der Düngeverordnung vorgesehene Frist für eine Neuabgrenzung innerhalb von höchstens sechs Monaten ist nach Auffassung des Verbandes durch die Behörden aktuell nicht leistbar. „Damit wird die fachlich unhaltbare derzeitige Abgrenzung zu Lasten unserer Betriebe auf unabsehbare Zeit zementiert. Es ist auch bisher völlig unklar, ob und wann die noch unter Verschluss gehaltenen Entwürfe über Verwaltungsvorschriften zur Vereinheitlichung des Vorgehens und der Herstellung von Gerechtigkeit überhaupt von den Ländern umgesetzt werden können“, kritisiert der Landvolkpräsident das Vorgehen. Er verweist auf die verschiedenen Änderungsanträge des Landes Niedersachsen, die für ausreichende Übergangsfristen und ein verursachergerechtes Vorgehen sorgen sollten, aber von der Bundesregierung abgelehnt wurden. Damit wäre auch dem Gewässerschutz deutlich mehr gedient als mit einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung. Das Fachgutachten des Landvolkes belegt auch eine unfaire Behandlung der deutschen Landwirte gegenüber ihren Kollegen in anderen Mitgliedstaaten. In vielen EU-Ländern wird ein wesentlich detaillierteres Messstellennetz für die Umsetzung der Nitratrichtlinie genutzt

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