Entscheidung verstärkt Aufgeben der Schweinehaltung

Foto: Landvolk

Gruppenhaltung ist falsch verstandener Tierschutz / Fachwissen wird ignoriert

L P D – „Für uns Schweinehalter ist es schwer erträglich, nun die Sauen laufen zu lassen, wo wir doch wissen, dass es in dieser Zeit zu schweren Verletzungen kommen kann. Mit der Entscheidung des Bundesrats wird jahrelange, bewährte Praxis zum Schutz von Sau und Ferkel mit Füßen getreten. Fachwissen steht anscheinend heutzutage weit hinter Mainstream und Populismus“, zeigen sich Landvolk-Vize-Präsident Jörn Ehlers sowie der Vorsitzende des Arbeitskreises Sauenhaltung im Landvolk Niedersachsen, Enno Garbade, sichtlich enttäuscht von der Entscheidung des Bundesrats zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am vergangenen Freitag. Zwar konnte mit dieser Bundesratsentscheidung die sofortige Umsetzung des Magdeburger Urteils abgewendet werden, doch auf Niedersachsens Tierhalter kommt nun eine enorme Belastung zu.

„Wir niedersächsischen Schweinehalter hatten uns dagegen positioniert“, führt Enno Garbade als Vorsitzender des Ausschusses aus. Auf fast jedem Betrieb seien nun größere Baumaßnahmen notwendig, die vor allem die kleineren Höfe finanziell nicht umsetzen können. Doch die Entscheidung sei getroffen, jetzt müsse man sehen, was überhaupt in den vorhandenen Stallungen bautechnisch möglich sei. „Der Frust bei den Sauenhaltern ist groß. Sie haben zwar jetzt endlich Rechts- und Planungssicherheit, doch verstehen diesen falsch verstandenen, angeblichen Tierschutz nicht“, sagt Vize-Präsident Ehlers. Die angestrebte Gruppenhaltung werde vermehrt Rangkämpfe bei den Sauen mit sich bringen. Das Fixieren von Sauen in Kastenständen soll laut Bundesratsbeschluss deutlich beschränkt werden. Kastenstände sollen im Deckbereich der Ställe nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nicht mehr zulässig sein bzw. nach Bauantragstellung nach acht Jahren – Sauen sollen nur noch direkt bei der Besamung fixiert werden dürfen. Generell soll eine Gruppenhaltung mehr Platz im Stall gewährleisten. In dem Stallbereich, in dem die Ferkel zur Welt kommen, ist angedacht, die Kastenstandhaltung künftig höchstens fünf statt bisher 35 Tage zuzulassen.

„Mit dem bislang diskutierten Kompromiss hätten wir mit großen Bauchschmerzen leben können. Doch weitere Zugeständnisse, wie die jetzt beschlossene 5 m2/pro Tier im Deckzentrum und die nicht sachgerechte Haltung während der Rausche, sind aus unserer Sicht nicht mehr akzeptabel und haben für das Landvolk eine rote Linie überschritten“, erklärt Ehlers. Trotzdem muss das Ziel sein, möglichst viele Sauenhalter und Ferkelerzeuger in Deutschland zu halten. Die notwendigen Stallumbauten müssen genehmigungsfähig, umsetzbar und wirtschaftlich verhältnismäßig sowie deren in Aussicht gestellte Förderung unkompliziert sein. Andernfalls befürchtet das Landvolk eine Abwanderung der Ferkelerzeugung ins Ausland. Wertschöpfung und Tierwohl gehen dann verloren. (LPD 52/2020)

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