Erneuerbare Energien Gesetz muss nachjustiert werden

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Landvolk ist vom Referentenentwurf EEG 2021 enttäuscht 

L P D – Das Landvolk Niedersachsen zeigt sich enttäuscht über den Referentenentwurf zum EEG 2021. Wertvoller Strom aus Biomasse wird nicht hinreichend berücksichtigt, landwirtschaftliche Flächen sollen künftig in zu starkem Umfang für die Solarstromerzeugung umgenutzt werden und die Eigenversorgung bleibt ein bürokratisches Monster. Insbesondere vermisst der Verband eine tragfähige Lösung sogenannte „Ü20-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung laufen“, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

„Energie- und klimapolitisch bietet sich die besondere Gelegenheit, aus Gülle in Biogasanlagen Strom zu erzeugen“, sagt Jochen Oestmann, im Landvolkvorstand für Erneuerbare Energien zuständig. „Damit kann Energiemais ersetzt werden. Wir brauchen aber eine angemessene Förderung, die dies ermöglicht. Das vermissen wir beim vorliegenden Gesetzesentwurf“. Biogasstrom ist vor allem deswegen wertvoll, weil er dann erzeugt werden kann, wenn Sonne und Wind nicht hinreichend zur Verfügung stehen.

Auch die Absicht, die Förderflächen für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf landwirtschaftlichen Flächen deutlich zu erhöhen, lehnt der Verband strikt ab. Der Entwurf sieht nun einen 220 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, statt bisher 110 Metern, vor. „Da der Pachtflächenanteil in den niedersächsischen Betrieben über 50 Prozent liegt, haben Landwirte in vielen Fällen keinen Einfluss darauf, dass die von ihm bewirtschaftete Fläche künftig mit der Errichtung von PV-Anlagen aus der landwirtschaftlichen Nutzung fällt. „Dies kann landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere solche, die flächengebundene Tierhaltung betreiben, in ihrer Existenz gefährden“, ist sich Oestmann, der selbst Schweinehalter ist, sicher.

Großes Potential sieht der Landvolkverband bei der Nutzung eigenerzeugten Stroms, insbesondere aus PV-Anlagen. Obwohl aus Brüssel Druck ausgeübt wird, die Möglichkeiten diesbezüglich zu verbessern, sind in dem Entwurf keine Änderungen enthalten. „Wir brauchen hier einfache, unbürokratische Lösungen, die es insbesondere auch Betreibern von „Ü20-Anlagen“ ermöglicht, Eigenversorgung zu betreiben“, erklärt Oestmann.

Der Landvolkverband bringt sich über den Deutschen Bauernverband in die politische Debatte um die EEG-Novelle ein. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im Bundestag beschlossen werden und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. (LPD 71/2020)

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