Erneuerbare Energien Gesetz 2021: Licht und Schatten

Foto: Landpixel

Reform nimmt Landwirten die Perspektive bei Biogas und Fläche bei Photovoltaik

L P D – „Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht es mir als Biogasanlagenbetreiber nicht einfacher“, sagt Jochen Oestmann, Vorsitzender des Ausschusses für Erneuerbare Energien beim Landvolk Niedersachsen. „Während das Gesetz einerseits eine durchaus interessante Vergütung für einen Weiterbetrieb meiner Anlage festschreibt, werden an anderer Stelle des Gesetzes Regelungen getroffen, die mir die Perspektive nehmen und die Produktion unnötig verteuern. Gute Aussichten für die Biogasanlagen sehen anders aus“, erklärt Oestmann. Zudem wird der im Klimaschutzplan vorgesehene Ausbau der Güllevergärung im EEG 2021 nicht umgesetzt, hier sähe Oestmann aber sinnvolle Möglichkeiten für die Landwirtschaft. Positiv ist, dass das Gesetz zumindest den Erlass einer Verordnung vorsieht, in der ein Förderrahmen für den Umstieg auf mehr Güllevergärung geschaffen werden soll. „Hier müssen dann aber auch Taten folgen“, betont Oestmann.

Bei der Photovoltaik (PV) sieht das Gesetz Regelungen vor, die zu einem erheblichen Flächenentzug auf den landwirtschaftlichen Betrieben führen können. Pächter von landwirtschaftlichen Flächen können im Wettbewerb mit Betreibern von PV-Freiflächenanlagen nicht mithalten. „Diese bieten derart hohe Pachten, die aus der landwirtschaftlichen Produktion nicht erwirtschaftet werden können“, führt Oestmann aus. In der Konkurrenz mit PV-Anlagen droht landwirtschaftlichen Betrieben, dringend benötigte Flächen zu verlieren. „Insoweit ist die Ausweitung der Förderkulisse entlang an Schienentrassen und Autobahnen von 110 auf 200 Metern ein für die Landwirtschaft völlig falsches Signal, solange nicht alle Dach- und Konversionsflächen genutzt werden“, zeigt Oestmann auf.

Als Hoffnungszeichen sieht Oestmann, dass im EEG 2021 erstmals Förderregelungen zur Agri-PV enthalten sind. Dabei handelt es sich um PV-Anlagen, die auf landwirtschaftlichen Flächen betrieben werden, ohne die landwirtschaftliche Nutzung einzuschränken. „Wir sehen darin eine Möglichkeit, den Konflikt zwischen PV-Stromerzeugung auf der Fläche und der Landwirtschaft aufzulösen“, meint Oestmann. Er begrüßt weiterhin, dass bei der Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Strom EEG-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (kW) von der EEG-Umlage befreit werden. Damit werde eine langjährig geäußerte Forderung des Landvolks erfüllt. „Die Eigenstromerzeugung ist eine große Chance für ländliche Räume und wird unnötig durch die – auch bürokratisch aufwändige – EEG-Umlage erschwert“. Ob das EEG 2021 den erhofften Schwung für den Ausbau erneuerbaren Energien bringt, bleibt abzuwarten. Besonders entscheidend sind Erleichterungen des Genehmigungsrechts, ohne die der beabsichtigte rasante Zubau von EEG-Anlagen nicht gelingen wird. (LPD 102/2020)

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