Geflügelpest breitet sich weiter aus

Foto: Landvolk Niedersachsen

Niedersachsens Landwirte tun viel für die Sicherheit auf den Höfen

L P D – Nach dem großen Seuchenzug 2016/2017 sind Niedersachsens Geflügelhalter und hunderttausende Tiere nun wieder stark betroffen von der Ausbreitung der Geflügelpest. „In diesem Winter ist das Virus nach allen bisherigen Erkenntnissen besonders aggressiv“, stellt Georg Meiners fest. Der Vorsitzende im Tierseuchen-Ausschuss des Landvolks Niedersachsen weiß aber auch: „Die Lage hat sich insgesamt verbessert, denn die Landwirte haben in den vergangenen Jahren sehr viel getan für die Sicherheit auf den Höfen.“

Unerlässlich sind laut Meiners alle Maßnahmen, die der Biosicherheit dienen. „Halten sich unsere Landwirte nicht an die vorgeschriebenen Regeln, drohen mittlerweile Sanktionen“, erklärt der Experte. „Das hat vielerorts dazu geführt, dass die Halter besser aufpassen und Ausbrüche von Geflügelpest früher erkannt und bekämpft werden können.“ Hier sei die Arbeit der Seuchen-Vorsorgegesellschaften überaus hilfreich. Für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel ist eine erhöhte Wachsamkeit wichtig: Sind die Tiere teilnahmslos und schlapp und legen die Hühner deutlich weniger Eier, muss sofort ein Tierarzt hinzugezogen werden.

Wildenten und -gänse können das Virus über weite Strecken verschleppen. Bei Kontakt mit solchen Tieren kann Nutzgeflügel erkranken – und auffällig ist derzeit laut Georg Meiners, dass besonders häufig Putenmasten betroffen sind. „Die Ställe sind sehr offen gebaut, dadurch hat es das Virus leichter“, erläutert der Landwirt.

Ähnlich gefährlich ist die Lage bei Mobilställen. Diese dürfen während der Aufstallungspflicht nicht mehr verzogen werden. Je nach Risikolage ist es empfehlenswert, die Mobilställe frühzeitig auf den Winterstellplatz zu schaffen oder sie im Fall der Aufstallungspflicht an den Hof zu holen, empfiehlt die Landwirtschaftskammer. Die Versorgungswege werden kurz gehalten und die Gefahr der Einschleppung reduziert. Auch wenn eine Reihe von gesetzlich angeordneten Maßnahmen erst ab einer Bestandgröße von 1.000 Tieren verpflichtend gelten, sollten sich auch kleinere Bestände an die Biosicherheitsmaßnahmen halten.

Georg Meiners erinnert daran, dass Freilandeier nach 16 Wochen Aufstallung als Ware aus Bodenhaltung deklariert werden müssen, Bioeier hingegen nicht: „Dies ist für Verbraucher wichtig, zu wissen.“ (LPD 5/2021)

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