Grünlanderneuerung nach Hochwasser ermöglichen

Landwirt Janek Böschen, Milchviehhalter aus dem Landkreis Osterholz mit Ministerin Miriam Staudte Foto: ML

Betroffene Landvolk-Kreisverbände fordern Ministerin Staudte zum Handeln auf

L P D – Janek Böschen aus dem Landkreis Osterholz steckt im wahrsten Sinn des Wortes in der Patsche. Vom grünen Gras auf seinen Flächen ist nach dem Rückgang der Überschwemmungen nicht mehr viel übrig – vielmehr bestimmen braune, abgestorbene Büschel und Matsch das Bild. „Ohne Neueinsaat kann ich die Grasernte dieses Jahr abschreiben. Das bedeutet, dass ich Futter für meine Kühe zukaufen muss, was mit extremen Kosten für mich und meine Familie verbunden ist“, befürchtet Milchviehhalter Böschen, der mehr als 1000 Rinder zu versorgen hat. Von seinen 285 Hektar untergegangen Grünlandflächen sind gut 230 Hektar Moorstandorte, auf denen jegliche Bodenbearbeitung untersagt ist. Das führt zu Schwierigkeiten bei der notwenigen Wiederherstellung seines Grünlands.

„Ohne vorhergehende Bodenbearbeitung, zum Beispiel mit dem Grubber, Pflug oder der Fräse, gelingt bei diesem Ausmaß an Schäden keine ordentliche Neueinsaat. Leider ist jegliche Bodenbearbeitung verboten“, erklärt Stephan Warnken, Vorsitzender des Landvolk-Kreisverbands Osterholz, das Problem. „Daher haben wir uns mit der Bitte an die Ministerin gewandt, eine kurzfristige Lösung für die vom Hochwasser geschädigten Höfe mit Flächen auf Moor herbeizuführen, und Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.“

Das Paradoxe an der Situation: Das sogenannte „Pflugverbot“ von Dauergrünland auf Moor gilt sowohl über das niedersächsische Naturschutzgesetz als auch im EU-Förderrecht, wobei nach Naturschutzrecht ausnahmsweise eine Dauergrünlanderneuerung mit flacher Bodenbearbeitung, alle zehn Jahre auch mittels Pflug, möglich ist. Über diese Ausnahme hatte man sich im Rahmen der Verhandlungen über den „Niedersächsischen Weg“ zwischen Landwirtschafts-, Umweltministerium und Verbänden mit Zustimmung des Landtags geeinigt, der das Naturschutzgesetz 2020 dahingehen einstimmig geändert hatte. „Was seinerzeit einvernehmlich verabredet worden ist und nach Naturschutzgesetz gilt, muss nun ausnahmsweise – im Angesicht des Ausmaßes der historischen Überschwemmungskatastrophe als ein Fall höherer Gewalt – auch förderrechtlich möglich gemacht werden“, bekräftigte Warnken das Anliegen der Landvolk-Kreisverbände abschließend.

Das Landvolk pocht daher auf eine schnelle Entscheidung, damit die Landwirte die Grünlandnarbe noch zügig zu Vegetationsbeginn etablieren können. Ansonsten droht die ausbleibende Grasernte zum Existenzrisiko für die betroffenen Betriebe zu werden. (LPD 22/2024)

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