Klimagesetz-Entwurf wird der Landwirtschaft nicht gerecht

Die Vorstandsmitglieder Jochen Oestmann, Dr. Karsten Padeken und Hubertus Berges (in der Mitte von links) standen Rede und Antwort zum neuen Entwurf des Niedersächsischen Klimagesetzes, fachlich begleitet von Harald Wedemeyer (links) und Dr. Nataly Jürges. Foto: Landvolk Niedersachsen

Dass weitere gemeinsame Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Folgen des Klimawandels abzumildern und den Klimaschutz zu stärken, ist für das Landvolk Niedersachsen unstrittig. Den Entwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über ein „Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes“ hat der Landesbauernverband (heute) während der Anhörung im niedersächsischen Landtag jedoch in Teilen deutlich kritisiert.

„Das Gesetz wird in dieser Form den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft noch nicht gerecht“, sagte Dr. Karsten Padeken, Vorstandsmitglied im Landvolk Niedersachsen. „Wenn das Gesetz 1:1 so käme, wäre es das Aus für große Teile der Landwirtschaft in Niedersachsen.“ Die Klimaziele der Landesregierung seien so nicht auf die Landwirtschaft übertragbar, weil bei der landwirtschaftlichen Erzeugung unvermeidbar Treibhausgase anfallen. Gleichzeitig werde aber auch CO2 in Nahrungsmitteln und Grundstoffen für die Industrie eingelagert oder Bioenergie für den Energie- und Verkehrssektor bereitgestellt.

Niedersachsen wird nach Auffassung des Landvolks ein Gunststandort für die Erzeugung von Nahrungsmitteln bleiben. Es bedarf noch größerer Anstrengungen bis hin zu Vorrangregelungen, um Flächenverluste zu vermeiden. Zum Beispiel sollten „Grenzstandorte“ der landwirtschaftlichen Nutzung für Photovoltaik-Anlagen verwendet werden können. „Hier brauchen wir eine aktive Unterstützung der Behörden und planenden Kommunen“, forderte Jochen Oestmann, Mitglied im Landesvorstand des Bauernverbandes bei der Anhörung. Eine gesamträumliche Energieplanung sei unumgänglich, zudem eine Standortanalyse auf kommunaler Ebene, um Fehler bei der Flächenauswahl und Unwirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs zu vermeiden. Wichtig sei vor allem, dass die Solarpark planende Kommune die Verträglichkeit mit der örtlichen Landwirtschaft von der Fachbehörde prüfen lässt. So könne vermieden werden, dass Landwirte, die dringend auf die Bewirtschaftung ihrer Flächen angewiesen sind, in Schwierigkeiten geraten, so Oestmann.

Große Sorgen bereiten dem Landvolk Niedersachsen aber vor allem die geplanten Anhebungen der Minderungsziele der landesweiten Gesamtemissionen und das Vorziehen der Treibhausgas-Neutralität auf das Jahr 2040. Das geplante neue Teilziel, die Emissionen aus kohlenstoffreichen Böden innerhalb von nur noch sieben Jahren bis Ende 2030 um 1,65 Millionen Tonnen gegenüber 2020 zu reduzieren, lässt beim Landvolk Niedersachsen Zweifel aufkommen, ob die von der Landespolitik zuletzt auch beim Landvolk-„Moorforum“ am 12. Juli 2022 in Bremen bekräftigten Versprechen bereits ein Jahr später noch Bestand haben, zum Beispiel die Wiedervernässung nur auf freiwilliger Basis und mit Zustimmung der Betriebe vorzusehen.

Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf keinerlei Folgenabschätzung für die Auswirkungen auf die Wirtschaft. Bei einer Umfrage unter den bedeutendsten Unternehmen der niedersächsischen Ernährungswirtschaft, die das Landvolk anlässlich der fehlenden breiten Verbandsbeteiligung zum Gesetzentwurf veranlasst hat, wurde dem Landvolk durch alle antwortenden Firmen mitgeteilt, dass in der gesamten Branche die kontinuierliche Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit hoher Intensität verfolgt wird. Das Landvolk geht aber nicht davon aus, dass ausreichend bezahlbarer „grüner Wasserstoff“ bis 2030 bzw. 2035 zur Verfügung steht, um die Zielsetzungen des Entwurfs in der Branche zu erreichen. In der Primärproduktion der ldw. Betriebe können „grüner Wasserstoff“ oder „Wind- und Sonnenstrom“ die Wirkungen der dominierenden Lachgas- und Methanemissionen aus natürlichen Prozessen nicht aufheben.

Das Landvolk Niedersachsen verweist zudem auf die hohe Bedeutung des Dauergrünlandes zur Lebensmittelerzeugung: Etwa 27 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen sind Grünland, das überwiegend durch die Rinder- und insbesondere durch die Milchviehhaltung genutzt wird. „Es wäre unvertretbar, wenn Dauergrünland in Niedersachsen aus Gründen des Klimaschutzes nicht mehr genutzt werden würde und dafür andernorts, auch außerhalb von Niedersachsen, der Ackerfutterbau zur Kompensation der wegfallenden Milch- und Rindfleischerzeugung ausgedehnt würde“, so Padeken.

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

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