Landvolk wehrt sich gegen das Insektenschutzgesetz

Dr. Holger Hennies Foto: Landvolk

Vorliegende Fassung ist durch Niedersächsischen Weg überholt

L P D – Heute geht es rund vorm Kanzleramt: Zusammen mit zahlreichen Berufskolleginnen und -kollegen stemmt sich der Präsident des Landvolks Niedersachsen, Dr. Holger Hennies, vor Ort in Berlin gegen die Entwürfe von pauschalen Pflanzenschutzverboten zum Insektenschutz. „Die Beschlüsse vom September 2019 zwischen CDU und SPD sind durch die Entwicklungen insbesondere in den Bundesländern lange überholt“, stellt Hennies fest.

„Für Niedersachsen würde die Umsetzung mit den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg kollidieren. Wir wollen, dass Naturschutz und der Erhalt unserer Landwirtschaft in Einklang gebracht werden. Der Bund legt dagegen Entwürfe vor, die jegliches Vertrauen unserer Bäuerinnen und Bauern in politische Zusagen an die Landwirtschaft zunichtemachen. Die Unterschrift von Ministerpräsident Stephan Weil unter den ´Niedersächsischen Weg´ wird nahezu wertlos, wenn die Bundesregierung bei ihren Plänen bleibt.“

Das Landvolk sieht mit Sorge, dass der Niedersächsische Weg mit seinen mühsam erarbeiteten Kompromissen aller Beteiligter faktisch aufgekündigt wäre: „Sollten die Beschlüsse aus 2019 nicht vollständig revidiert werden, soweit sie ordnungsrechtliche Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft vorsehen, haben wir seitdem umsonst gearbeitet“, erklärt Hennies die dramatische Auswirkung der Entwürfe, die nächste Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Die Beteiligten müssen sich laut Hennies entscheiden, ob sie eine „Politik von gestern“ fortsetzen oder ob sie Innovationen wie den Niedersächsischen Weg aus den Ländern unterstützen wollen.

Das Landvolk Niedersachsen hat sich schon in den zurück liegenden Tagen an einer breit angelegten öffentlichen Kampagne gemeinsam mit den Kreisverbänden, anderen Landesverbänden und dem Deutschen Bauernverband gegen die Pläne in der jetzt vorliegenden Form gewehrt. Bis zum 10. Februar werden die Aktionen fortgesetzt, sollte von der Bundesregierung keine vollständige Überarbeitung der Entwürfe zugesichert werden.

Inhaltlich kritisiert Hennies vor allem, dass die geplanten undifferenzierten pauschalen Verbote beim Pflanzenschutz auch auf seit Jahrzehnten als Acker und für Futteranbau genutztem Grünland  und auf Forstflächen gelten sollen, die ohne Berücksichtigung der Folgen für die Höfe in die so genannte Natura 2000-Gebietskulisse einbezogen wurden.

Die Bundesregierung erwägt zudem ein Verfahren, das es den Bundesländern verbietet, die durch solche Einschränkungen erbrachten Leistungen zum Arten- und Insektenschutz finanziell zu honorieren wie es beim Niedersächsischen Weg vereinbart ist. Das Bundesrecht verbietet zudem Abweichungen für Landwirte in extrem gewässerreichen Regionen wie den Küstengebieten, die durch geplante Einschränkungen für Flächen an Gräben und kleinen Fließgewässern zusätzlich betroffen sind.

Nach Berechnungen des Landvolks würden die pauschalen Verbote für bis zu 160.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und weit mehr als 100.000 Hektar private Waldfläche gelten. Nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entstehen allein für die Landwirtschaft in Niedersachsen Einkommenseinbußen von mindestens 40 Millionen Euro im Jahr. (LPD 10/2021)

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