Öffnet in einem neuen Tab

Niedersächsische Landesdüngeverordnung auf dem Prüfstand

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben in den vergangenen Jahren vorzeigbare Ergebnisse geliefert: Die Stickstoffbilanzen verharren trotz einiger statistischer Anpassungen auf niedrigem Niveau und die Nitratmessstellen in den Wasserschutzgebieten zeigten in den letzten zehn Jahren eine Verbesserung an“, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges zum neuen Nährstoffbericht. Foto: Landvolk Niedersachsen

Landvolk erwartet mit Spannung bevorstehende Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts

L P D – Mit Spannung blickt das Landvolk Niedersachsen auf den kommenden Dienstag: Am 28. Januar 2025 steht am Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die erste Hauptsacheentscheidung über einen Normenkontrollantrag zur Landesdüngeverordnung, den sogenannten „roten Gebieten“, an. Bereits in einem Eilverfahren hatte das OVG im Juni 2024 die Rechtswidrigkeit der Gebietsausweisung festgestellt, aber keine Dringlichkeit zur Entscheidung gesehen. Die mündliche Verhandlung vor dem OVG in Lüneburg ist auf 10 Uhr terminiert, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

2020 hat der Bund mit der Änderung der Bundes-Düngeverordnung die Länder verpflichtet, nitratbelastete Gebiete auszuweisen. In einer Verwaltungsvorschrift wurden dazu Einzelheiten zur Zusammenstellung der Messnetze und zur Vorgehensweise bei der Gebietsausweisung festgelegt. Anhand der in Grundwassermessstellen festgestellten Nitratwerte wurden durch die Landesdüngeverordnung in Niedersachsen so die „roten Gebiete“ ausgewiesen. In diesen Gebieten sind die Landwirte unter anderem verpflichtet, die Düngung ihrer Felder einzuschränken, was zu Qualitätsminderungen der Feldfrüchte und somit zu erheblichen Ertragseinbußen führt.

„Die für die Landwirtschaft einschränkenden Regelungen dürfen nur auf einer fachlich und rechtlich fundierten Grundlage erfolgen. Hier erwarten wir vom OVG klare Hinweise“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges. Die Messstellen, die für die Ausweisung der roten Gebiete zugrunde gelegt worden sind, hätten aber erhebliche Mängel. Außerdem sei viel zu großflächig ausgewiesen worden, weil viel zu wenige Messstellen für die Gebietsausweisung genutzt werden. Die Rechtsgrundlagen der Landesverordnung als auch die Datengrundlagen und die Methodik für die Gebietsausweisung werden von vielen Landwirten kritisch hinterfragt.

Das Landvolk Niedersachsen ließ deshalb Anfang 2019 ein umfangreiches hydrogeologisches Gutachten zur Überprüfung der Gebietsausweisung erstellen, in dem neben methodischen Mängeln bei der Ausweisung der Gebiete auch erhebliche Verstöße gegen technische Regelwerke bei den Messstellen festgestellt wurden. Mehr als 60 Prozent der untersuchten Messstellen hatten Mängel. Gegen die am 6. Dezember 2019 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung wurden zehn Normenkontrollanträge vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erhoben, um möglichst viele Fallgestaltungen abzudecken. Die Finanzierung des Gutachtens und der Normenkontrollklagen haben die Kreisverbände des Niedersächsischen Landvolkes und der Landesbauernverband übernommen. (LPD 07/2025)

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