Nur nach bestandenem Spritzen-TÜV geht es aufs Feld

Foto: Landvolk Niedersachsen

Alle drei Jahre werden die Pflanzenschutzspritzen überprüft – Hohe Anforderungen

L P D – Damit aus den Getreidekörnern, die im Moment auf Niedersachsens Feldern heranwachsen, gesundes Brot gebacken und gesundes Tierfutter gemischt werden kann, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nötig. Denn Pilze an Getreideähren sind nicht nur unappetitlich, sie sind nachgewiesenermaßen gesundheitsgefährdend, verschlechtern die Back- und Brauqualität und mindern den Ertrag.

Die Bauern „verarzten“ ihre Pflanze daher nach eingehender Prüfung mit einem Pflanzenschutzmittel. Dabei kommt es neben dem richtigen Wirkstoff auch auf die richtige Technik an. Dass sowohl moderne Hightech-Geräte für große Bauernhöfe wie auch die kleineren Modelle für Obstbaubetriebe und Nebenerwerbslandwirte genauestens funktionieren, beweisen sie alle drei Jahre beim sogenannten Spritzen-TÜV, schreibt der Landvolk-Pressedienst. Egal ob alt oder neu, alle Geräte müssen die hohen Umwelt- und Sicherheitsauflagen, die bei der Zulassung neuer Geräte gelten, erfüllen.

Nach bestandener Prüfung in einer amtlich anerkannten Fachwerkstatt wird eine farbige Plakette an dem Pflanzenschutzgerät aufgeklebt, an der sofort zu erkennen ist, dass die Spritze fit für den Einsatz ist. Neben den amtlichen Vorschriften handeln die Landwirte aber auch aus eigenem Interesse und lassen die exakte Verteilqualität meist schon in den Wintermonaten oder im zeitigen Frühjahr überprüfen, damit rechtzeitig zum ersten Einsatz zum Vegetationsbeginn alle Geräte startbereit sind.

Davon betroffen sind alle Pflanzenschutzgeräte im professionellen Einsatz, die nicht komplett von einer Person getragen werden können, das heißt auch gärtnerische Geräte wie zum Beispiel Karrenspritzen, Gießwagen mit separatem Pflanzenschutzgestängen und Nebelgeräte. Für alle gilt: Erst nach bestandenem Spritzen-TÜV geht es aufs Feld oder in die Plantage. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen nun zum ersten Mal auch alle stationären oder mobilen Beizgeräte, Granulatstreuer oder Streichgeräte pflichtmäßig einer Gerätekontrolle vorgestellt und geprüft werden.

Das beste Gerät ist aber immer nur so gut, wie sein Anwender. Der Landwirt ist deshalb verpflichtet, seine in der Ausbildung erworbene Sachkunde im Pflanzenschutz zu dokumentieren. Zudem ist die regelmäßige Teilnahme an einer anerkannten Fort- und Weiterbildungsveranstaltung Pflicht. Alle drei Jahre müssen sich die Bauern dort auf den neuesten Stand in Sachen Pflanzenschutz bringen. (LPD 33/2020)

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