Verbände legen Vorschläge zur Novellierung der Höfeordnung vor

Die Höfeordnung regelt nicht nur die gesetzliche Erbfolge, sondern auch mit dem Hofeswert die verpflichtenden Abfindungszahlungen an weitere Miterben und sorge so für eine oftmals konfliktfreie Übergabe des Hofes Foto: Landvolk

Entfallende Einheitsbewertung zum 1.1.2025 erfordert neue Bewertungsmaßstäbe

L P D – Den Hof von Generation zu Generation weitervererben. Dieser Grundgedanke steckt in der sogenannten Höfeordnung, die Niedersachsens Agrarlandschaft mit ihren landwirtschaftlichen Familienbetrieben geprägt und gestärkt hat. Die nordwestdeutsche Höfeordnung gilt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Sie besagt, dass den landwirtschaftlichen Hof immer nur ein Erbe, der Hoferbe, erhält. Doch dieses Konstrukt bedarf der Novellierung bis zum 1.1.2025, da die Bewertung des Hofes über die Einheitsbewertung als Ausgangsbasis der Grundsteuerbemessung als verfassungswidrig eingestuft wurde. „Die Höfeordnung war einfach, besaß mit dem 1,5-fachen des Einheitswertes – also Wirtschaftswert plus Wohnungswert des Betriebs – eine nachvollziehbare Berechnung des Hofeswertes und eine hohe Anerkennung in der Landwirtschaft, die die besondere Wertschätzung des landwirtschaftlichen Betriebs zeigte“, erklärte Bernd von Garmissen, Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), bei einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zur Novellierung der Höfeordnung gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

„Die Höfeordnung hat für uns Landwirte als Sonder-Erbrecht eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe und unserer Agrarstruktur“, stellt Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen bei dieser Fachveranstaltung in den Räumen der LWK mit 80 Teilnehmern aus Verbandswesen, Ministerialverwaltung und Politik fest. Er berichtet von seinen eigenen positiven Erfahrungen bei der Hofübergabe. Die Höfeordnung regele nicht nur die gesetzliche Erbfolge, sondern auch mit dem Hofeswert die verpflichtenden Abfindungszahlungen an weitere Miterben und sorge so für eine oftmals konfliktfreie Übergabe des Hofes. Die betroffenen Landesbauernverbände haben deshalb gemeinsam ein Gutachten zur neuen Bemessungsgrundlage in Auftrag gegeben, um daraus eigene Vorschläge für die anstehende Novellierung in die politische Diskussion zu bringen. Landvolk-Vize Tannen freut sich, dass die Verbände geschlossen hinter den neuen Vorschlägen stehen. Diese sind auf Grundlage der Studie von Prof. Dr. Enno Bahrs vom Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre der Universität Hohenheim entstanden und wurden von der Arbeitsgruppe der Verbände erarbeitet. Die neue Systematik sieht zur Berechnung der Abfindung nun den 0,6fachen Grundsteuerwert vor anstatt des 1,5fachen Einheitswertes. „Jeder unserer landwirtschaftlichen Betriebe ist anders aufgestellt und somit einzigartig. Das macht eine faire Bewertung nicht einfacher. Deshalb hoffen wir, dass unsere Vorschläge zur Novellierung der Bemessungsgrundlage, die wir an die Landwirtschafts- und Justizministerien der Länder und an die entsprechenden Bundesministerien gesendet haben, berücksichtigt werden, um auch zukünftig einfach, rechtssicher und mit geringen Transaktionskosten den Hofeswert berechnen zu können, damit Niedersachsens Höfe auch zukünftig von Generation zu Generation weitervererbt werden. Andernfalls drohen existenzfähige Einheiten zerstört zu werden“, sagt Landvolk-Vizepräsident Tannen. Der Berufsstand habe geliefert. „Nun sind Politik und Gesetzgeber in der Pflicht, noch in diesem Jahr den Referentenentwurf auf den Weg zu bringen, damit die bäuerlichen Familienbetriebe zum 1.1.2025 Rechtssicherheit bekommen“, fordert Tannen abschließend die Akteure zum Handeln auf.

Dazu Manfred Tannen (Vizepräsident Landvolk Niedersachsen) im Video

(LPD 23/2023)

Vorschlag VerbändeTischvorlage Gutachten

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