Wechsel der Rechtsform kann sinnvoll sein

Foto: Landvolk Niedersachsen

Umfassende Information für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

L P D – Hofübergabe, Kooperationen, größere Investitionen – oft stellt sich die Frage der passenden Rechtsform eines landwirtschaftlichen Betriebes. Wie gestalte ich dabei Verträge und Beteiligungen, welche Regelungen sind relevant? Welche Rolle spielt das Erbrecht? All diese Fragen beschäftigen Bäuerinnen und Bauern oft mehrfach in ihrem (Erwerbs-)Leben. Weil sich Gesetze und Grundlagen ändern, hat das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) jetzt ein Heft herausgegeben, in dem umfassend, aktuell und leicht verständlich unter dem Titel „Rechtsformen für landwirtschaftliche Betriebe“ informiert wird. „Die eierlegende Wollmilchsau gibt es hier nicht“, sagt dazu Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr. „Welche Rechtsform für welchen Betrieb gewählt wird, sollte gut überlegt sein, denn man kann diese nicht so leicht wechseln wie den Zahnarzt oder den Friseur.“ Eine umfassende Beratung der Landwirte vor Ort bleibt daher unerlässlich, rät das Landvolk.

Alle Kriterien, die bei der Auswahl der Rechtsform eine Rolle spielen, werden in der Ausgabe erläutert. Dazu gehören auch Haftungsfragen und Finanzierungsmöglichkeiten, die Übertragbarkeit von Beteiligungen sowie die Gewinn- und Verlustverteilung. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Steuern. In Beispielen wird die Steuerbelastung unterschiedlicher Rechtsformen erläutert und beispielsweise die steuerliche Auswirkung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verglichen.

Die Wahl der Rechtsform zählt zu den langfristig wirksamen Entscheidungen. Die Rechtsform des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens gibt damit nicht nur den Rahmen für die innere Ordnung vor, sondern es werden ebenso die rechtlichen Beziehungen mit der Umwelt festgelegt. Die Frage, welche Rechtsform wirtschaftlich zweckmäßig ist, stellt sich nicht nur bei seiner Gründung. Sie stellt sich immer wieder, wenn sich wesentliche persönliche, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerrechtliche Fakten geändert haben, die zuvor bei der Entscheidung ausschlaggebend waren.

Es bietet sich im Einzelfall an, die gewählte Rechtsform zu überdenken, wenn beispielsweise neue Betriebszweige hinzukommen, größere Investitions- oder Finanzierungsvorhaben geplant sind, ein Generationswechsel stattfindet oder der Wunsch zur Kooperation besteht, raten die Experten. Ist die bisher gewählte Rechtsform nicht mehr zweckmäßig, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Das Heft des BLE kann hier bestellt werden. (LPD 75/2020)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

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