Vom Landvolk in Auftrag gegebenes Gutachten unterstützt bei den Argumenten
L P D – Acht Landwirte aus Niedersachsen werden vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Landesdüngeverordnung klagen. Sie werden unterstützt von den Landvolkkreisverbänden sowie dem Landvolk Niedersachsen. Die Argumentation der Kläger wird durch ein vom Landvolk in Auftrag gegebenes Gutachten der Hydor GmbH in Berlin untermauert. „Die Fälle wurden nach hydrogeologischen Gesichtspunkten ausgewählt. Wir haben besonders darauf geachtet, dass die Kläger auch nach der novellierten Düngeverordnung des Bundes von der sogenannten Binnendifferenzierung betroffen sein werden“, schildert Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke.
Die Festlegung der „roten Gebiete“ nach der Landesdüngeverordnung erfolgte in Anlehnung an die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundwasserkörper, die sich in einem chemisch schlechten Zustand befinden. Damit wurden Grundwasserkörper mit einer Ausdehnung von bis zu über 90.000 Hektar (ha) zu einem roten Gebiet bestimmt. Landwirte werden hier mit Restriktionen belastet, obwohl ihr Wirtschaften keinerlei Auswirkung auf den bis zu 100 Kilometer entfernten „belasteten“ Brunnen hat. „Das akzeptieren die Kläger nicht“, hebt Schulte to Brinke hervor. Da näher liegende Messstellen völlig unauffällige Nitratwerte zeigen, kann die Auswahl noch weniger nachvollzogen werden. „Die Kläger halten das Vorgehen des Landes daher für rechtlich unzulässig“, sagt der Landvolkpräsident.
Nach Einschätzung des Verbandes widerspricht bereits die maßgebliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung des Bundes den Vorgaben der Nitratrichtlinie, weil zur Festlegung der roten Gebiete an die Grundwasserkörper angeknüpft wird. Diese Festlegung der Grundwasserkörper bewerte der Verband bereits als rechtswidrig. Die Beurteilung des chemisch schlechten Zustands wurde danach auf der Basis von Messstellen getroffen, die in vielen Fällen nicht geeignet sind, richtige Messergebnisse zu liefern. Diese Bewertung hat das von den Landvolkkreisverbänden und dem Landvolk Niedersachsen finanzierte Gutachten der Hydor bestätigt. Jede Klage der acht Landwirte wird auf ein einzelfallbezogenes hydrogeologisches Gutachten gestützt, um die Fehlerhaftigkeit der Messergebnisse und die fehlerhafte Einstufung der Flächen aller Kläger als rotes Gebiet konkret zu belegen.
Parallel lassen der Deutsche Bauernverband und seine Landesverbände bereits ein Vorgehen gegen die Bundesdüngeverordnung fachlich und juristisch prüfen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, werden auch hier Klagen erhoben. (LPD 37/2020)