Landvolk: Landesregierung hat Hausaufgaben nur ungenügend gemacht
L P D – Eine stärkere Differenzierung bei der Ausweisung „roter Gebiete“ wünscht sich das Landvolk Niedersachsen. Zum heute vorgelegten Verordnungsentwurf des Landes sagt der künftige Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies: „Die Ergebnisse von hunderten Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit nachweislich geringen Nitratbelastungen werden bei der vom Land verwendeten Methode einfach ignoriert. Niedersachsen verzichtet bei der Festlegung nitratsensibler Gebiete weiter auf eine differenzierte Regionalisierung auf Basis von Grundwasseruntersuchungen. Das geht so nicht, und das können wir für unsere Landwirte nicht akzeptieren.“
Nach der im Frühjahr in Kraft getretenen neuen Düngeverordnung sollte das Verursacher-Prinzip stärker berücksichtigt werden, so dass in betroffenen Gebieten nur solche Betriebe mit Düngeeinschränkungen belegt werden, die auch tatsächlich für zu hohe Nitratwerte verantwortlich sind. Messstellen mit geringen Nitratkonzentrationen bleiben bei der Bestimmung von Nitrat-auswaschungsgefährdeten Flächen, auf denen nach Vorgabe des Bundes die Nährstoffversorgung mit Stickstoff unter den Pflanzenbedarf reduziert werden muss, aber nun unberücksichtigt. „Der Landesregierung reicht es aus, wenn von mehreren Messstellen innerhalb großer Einzugsgebiete ein einziger Messbrunnen Belastungen aufweist“, bemängelt Hennies.
Niedersachsen hat seine Hausaufgaben in 2020 mit der Note unbefriedigend erledigt, urteilt Hennies. „Andere Bundesländer, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, werten Messstellen mit geringen Nitratkonzentrationen als Beleg dafür, dass die tatsächliche Belastung des Grundwassers nicht nur von der Auswaschungsgefährdung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und den rechnerischen Stickstoffüberschüssen in einer Gemeinde abhängt“, erklärt Hennies und kritisiert den föderalen Flickenteppich der Bewertungsgrundlagen.
Die Verwaltungsvorschrift des Bundes verlangt von den Ländern eine Regionalisierung nach Messergebnissen. Bei einem ausreichend dichten Messnetz sollen geostatistische Verfahren zur Anwendung kommen. In Regionen mit einem zu großmaschigen Messnetz – wie in Schleswig-Holstein – ist dagegen für einen Übergangszeitraum nur eine kleinräumige, regionale Abgrenzung nitratsensibler Gebiete um die Messstellen zulässig, bei denen die Schwellenwerte für Nitrat nach Düngeverordnung überschritten werden. Gebiete um Messstellen mit geringen Nitratkonzentrationen werden dabei großräumig von den besonders hohen Auflagen für Nitrat-auswaschungsgefährdete Flächen ausgenommen.
„Bis spätestens Ende 2021 muss Niedersachsen jetzt die Abgrenzung in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit an Messstellen nochmals erneuern. Wir fordern, dass in Gebieten mit ausreichender Messstellendichte unverzüglich ein geostatistisches Verfahren zur Regionalisierung zur Anwendung kommt“, erklärt der designierte Landvolkpräsident. In Regionen, in denen für diese Methode der Neubau von Messstellen erforderlich sei, müsse das Land Niedersachsen, wie in Schleswig-Holstein, in der Übergangszeit eine kleinräumigere Abgrenzung nitratsensibler Bereiche um „rote“ Messstellen als bisher vornehmen.
Das derzeitige Vorgehen ist nach Einschätzung des Landvolks ein Verstoß gegen die Regeln der Vorschriften des Bundes. „Wir sehen uns durch die präsentierten Ergebnisse des Landes über die Eignungsprüfung seiner Messstellen darin bestätigt, dass es erheblich größere Mängel gibt als bisher zugegeben wurde. Das belegt auch das von uns in Auftrag gegebene Gutachten, dass von 39 Prozent Messstellen mit schweren Mängeln ausgeht. Der Prüfungsumfang war aus unserer Sicht nicht ausreichend, hier muss 2021 nachgebessert werden. Zudem brauchen wir umgehend eine unabhängige Schiedsstelle für strittige Einschätzungen“, fordert Hennies für die Landwirtschaft in den betroffenen Gebieten.