Für viele Landwirte bleibt Unsicherheit bei der Düngeverordnung

Dr. Holger Hennies
Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

L P D – Zwar bemüht sich das Land Niedersachsen vor dem Hintergrund von EU- und bundesrechtlichen Anforderungen zur Ausweisung nitratsensibler Gebiete um eine „schnellstmögliche Umsetzung“, so die offizielle Mitteilung. Bis zum Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung gilt in Niedersachsen aber nunmehr eine „Auffangregelung“, die laut Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies nur notwendig geworden ist, „weil das Land einfach zu spät dran ist“.

Mehrfach hat das Landvolk Niedersachsen die Umsetzung angemahnt und dabei wiederholt die regional abgegrenzte Ausweisung der Roten Gebiete nach dem Verursacherprinzip unter Berücksichtigung der ‘grünen‘ Messtellen eingefordert. Wegen des zähen und sich immer verzögernden Ablaufs äußert Hennies, selbst Landwirt aus der Region Hannover, Verständnis für den Unmut der Berufskollegen und deren Mahnwache im hannoverschen Regierungsviertel: „Trotz der Präzisierung durch das Landwirtschaftsministerium bleibt für viele Landwirte die Unsicherheit, wie lange die Übergangsregelungen für sie gelten.“ Das Landvolk sieht weiter erheblichen Änderungsbedarf an der ausgewiesenen Gebietskulisse; der Verband und die Protestierenden setzen sich für die gleichen Ziele ein.

Die Neufassung der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ (NDüngGewNPVO) befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. Für konkrete Anliegen hat das Landwirtschaftsministerium eine zentrale Mailadresse eingerichtet, unter der Fragen von Landwirten zur NDüngGewNPVO beantwortet und Hinweise gesammelt werden. Die Adresse lautet Paragraf13a.duev@ml.niedersachsen.de

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

Pressesprecherin

Tel.: 0511 36704-31

E-Mail-Kontakt