Keine Energiewende auf Kosten der Grundeigentümer

Übergabe des Positionspapieres der Landesbauernverbände und des Deutschen Bauernverbands „Stromnetzausbau: Entschädigung nachjustieren und agrarstrukturelle Belange beachten“ am vergangenen Freitag. Foto: Landvolk Niedersachsen
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Landvolk übergibt Positionspapier zum Netzausbau / 26 Vorhaben in Niedersachsen

L P D – 26 Höchstspannungsleitungsvorhaben führen durch Niedersachsen. Das ist ein Drittel aller Vorhaben beim Netzausbau, elf davon sind als Erdkabelleitung vorgesehen. Damit ist Niedersachsen von Erdkabelleitungsvorhaben im Vergleich zu allen anderen Bundesländern am stärksten betroffen. „Mittel- und langfristig werden nahezu alle Landvolkkreisverbände mit Höchstspannungsleitungsvorhaben zu tun haben“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers bei der Übergabe des Positionspapieres der Landesbauernverbände und des Deutschen Bauernverbands „Stromnetzausbau: Entschädigung nachjustieren und agrarstrukturelle Belange beachten“ am vergangenen Freitag an den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, in Scheeßel.

Seit Frühjahr 2020 werden Rahmenvertragsverhandlungen zwischen den betroffenen Landesbauernverbänden mit den Vorhabenträgern (VHT) Tennet, Transnet BW und Amprion geführt. Das Höchstspannungserdkabelvorhaben A-Nord wird mit dem Vorhabenträger Amprion und die Höchstspannungserdkabelvorhaben Suedlink und Suedostlink werden mit den VHT TenneT bzw. Transnet BW bestritten. In den Verhandlungen mit den Vorhabenträgern konnte bislang kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden. „Deshalb treten wir nun direkt an die Bundesnetzagentur und den Gesetzgeber heran, um endlich Klarstellungen bis hin zu gesetzlichen Änderungen der Rahmenbedingungen zu erreichen“, führt Ehlers aus.

Erdkabelleitungen sind vom Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) festgelegt und werden aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit realisiert. „Das hier aber massiv in Rechtsgüter von Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern eingegriffen wird, findet derzeit keine ausreichende Berücksichtigung und Honorierung in den Verhandlungen“, sagt Ehlers.

Das Positionspapier sieht vor allem ein Nachjustieren der Entschädigungszahlungen vor. Hier sind die Dienstbarkeitsentschädigungssätze und die Beschleunigungszuschläge für Erdkabel im Vergleich zu Freileitungen deutlich anzuheben. „Aufgrund des massiven Eingriffs in die Bodenstruktur und die noch fehlenden gesicherten Erkenntnisse zu Langzeitauswirkungen ist die Entschädigungshöhe beim Erdkabel deutlich zu erhöhen“, zeigt Ehlers auf. Auch das Dienstbarkeitsrecht, also das Nutzungsrecht des VHT an der Leitung, soll auf höchstens 30 Jahre befristet werden und nicht für eine Erneuerung der Leitung gelten. Weitere Punkte des Positionspapieres sind die Beweislastumkehr, die Begrenzung der Gestattung, Regelungen zur Schutzstreifennutzung sowie die Erhöhung der Entschädigungssätze für Telekommunikationsleitung und die steuerliche Entlastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei den Entschädigungszahlungen. Das Positionspapier ist unter www.landvolk.net abrufbar. (LPD 50/2021)