Landvolk kämpft für praktikable Tierhaltungsgesetze

Mit einer Info-Video-Kampagne in den sozialen Medien und auch aktuell in vielen Gesprächen mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im jeweiligen Wahlkreis zeigt das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit seinen 35 Kreisverbänden, welche fatalen Auswirkungen diese Änderungsvorschläge der Tierschutznovelle für die hiesige Landwirtschaft in sich tragen. Foto: Landvolk Niedersachsen

Kampagne zur Novelle des Tierschutzgesetzes in sozialen Medien und Politikergespräche

L P D – Am kommenden Donnerstag, 26. September, steht die Änderung des Tierschutzgesetzes auf der Tagesordnung im Deutschen Bundestag. Mit der Info-Video-Kampagne „Tierisch gut aus Niedersachsen“ in den sozialen Medien und auch aktuell in vielen Gesprächen mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages im jeweiligen Wahlkreis zeigt das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit seinen 35 Kreisverbänden, welche fatalen Auswirkungen diese Änderungsvorschläge der Tierschutznovelle für die hiesige Landwirtschaft in sich tragen. „Hier gibt es einige Punkte, die wir durchaus positiv sehen und auch mittragen. Aber insgesamt müssen die Vorgaben praktikabel sein, damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Betriebe erhalten bleibt. Leider berücksichtigt dieser Gesetzentwurf vieles nicht, weshalb wir dringend unseren Appell an die Politik richten, den Entwurf kritisch zu hinterfragen und gemeinsam mit uns praxistaugliche Lösungen zu finden“, erklärt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Das gilt besonders für die Änderungsvorschläge zu den Themen Schwanzkupieren bei Ferkeln, Enthornen unter Betäubung, Qualzucht oder zusätzliche Kennzeichnungspflicht von verendeten Tieren. Positiv steht das Landvolk dem Verbot der Schlachtung hochträchtiger Ziegen und Schafe sowie dem Verbot des Schwanzkupierens bei Rindern gegenüber. Auch dem Verbot des betäubungslosen Kastrierens von Rindern stimmt das Landvolk zu.

„Kritisch hingegen sehen wir als Landwirtschaft, dass das Enthornen von Kälbern zukünftig nur unter lokaler Betäubung, die von einem Tierarzt durchgeführt werden muss, vorgenommen werden darf. Als geschulte Landwirte sind wir in der Lage, diese Aufgabe selbst vorzunehmen. Der Tierärztemangel im ländlichen Raum ist schon prekär genug. Wir müssen die Tierärzte nicht durch unnötige Arbeit zusätzlich belasten und fordern daher einen Sachkundenachweis, damit Landwirte die Lokalanästhesie selbst vornehmen können“, erklärt Ehlers.

Auch den Verzicht auf das Schwänzekupieren bei Schweinen sieht das Landvolk als große Herausforderung für die niedersächsischen Schweinehalter. Viele schweinehaltende Betriebe haben sich in den vergangenen Jahren in Projekten und auf Eigeninitiative auf den Weg gemacht und Erfahrungen in den Haltungsformen gesammelt und diese verbessert: „Wir brauchen hier keine Zentimeterangaben, wie lang der Schwanz zu sein hat, sondern wir fordern die Vorgaben des europäischen Rechts 1:1 umzusetzen, wo die Definition lautet ,Das letzte Ende des Schwanzes darf kupiert werden‘“, verweist Ehlers auf umständliche und bürokratische Formulierungen inklusive der damit verbundenen Dokumentationspflicht.

Statt Bürokratieabbau ist in der Novelle eine zusätzliche Kennzeichnung von Tierkörpern vorgesehen. „Diese ist absolut überflüssig, denn es gibt genügend Möglichkeiten der Rückverfolgbarkeit bis hin zum Landwirt. Wir müssen unsere bewährten Kontrollmechanismen stärken“, zeigt Ehlers Lösungsansätze auf, die die Politik am besten auf Augenhöhe gemeinsam mit den Bauern erarbeiten sollte. „Das erspart viel Zeit und vermeidet unsinnige und vor allem nicht in der Praxis umsetzbare Maßnahmen, die nur dazu führen werden, die Tierhaltung in Deutschland mit ihren hohen Tierwohlstandards ins Ausland zu verdrängen“, sagt Ehlers abschließend. (LPD 73/2024)

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