Landvolk: Lebensmittel müssen Vorrang haben

Das Landvolk fordert eine Regelung, nach der das Grundwasser in jedem Fall der Trinkwasserversorgung und Nahrungsmittelerzeugung vorbehalten sein muss Foto: Landvolk

Landesbauernverband kritisiert Gesetzentwurf zur Wasserstofferzeugung

L P DScharfe Kritik äußert das Landvolk Niedersachsen am geplanten „Durchpeitschen“ eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes der Ampel-Koalition in Berlin. „Wir sind entsetzt, wie ohne Rücksicht auf unsere knappen verfügbaren Wasserressourcen und die davon abhängige Lebensmittelerzeugung nun Fakten geschaffen werden sollen“, moniert Thorsten Riggert, Vorsitzender des Pflanzenausschusses und Sprecher der Betriebe mit Feldberegnung im Landvolk Niedersachsen. „Zukünftig sollen unsere verfügbaren Wasserreserven gleich nach der Trinkwassergewinnung vorrangig für die Herstellung von Wasserstoff zur Verfügung stehen. Nicht einmal eine Verbandsanhörung hält die Regierung für diese weitreichende Entscheidung für nötig“, erläutert der Agrarexperte die weitreichenden Folgen des Gesetzentwurfes.

Der Entwurf des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, wurde jetzt in den Bundesrat eingebracht und soll gleich nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Es ist vorgesehen, das sogenannte Bewirtschaftungsermessen der Landkreise bei der Vergabe von Nutzungsrechten am öffentlichen Gut Wasser zu beschneiden, wenn für die Herstellung von Wasserstoff der Bau von „Elektrolyseuren“ beantragt wird. Bau und Betrieb von Elektrolyseuren liegen danach im, so heißt es in dem Entwurf, „überragenden öffentlichen Interesse“. Der von Elektrolyseuren ausgehende Wasserbedarf, zum Beispiel in Form von Grundwasserentnahmen oder Nutzung von Bächen und Flüssen, ginge damit anderen Nutzungen vor. Ausgenommen von diesem Vorrang wären lediglich die Trinkwasserversorgung sowie der Natur- und Klimaschutz.

„Der Klimawandel bedroht bereits heute – auch im wasserreichen Deutschland – durch häufigere Sommertrockenheit die Nahrungsmittelproduktion. Wenn wir zukünftig daran gehindert werden, bei Bedarf unsere Felder bewässern zu können, weil das notwendige Wasser gesetzlich der Wasserstoffproduktion vorbehalten sein soll, sind nicht nur unsere Betriebe existenziell gefährdet“, betont Riggert. „Es steht auch die Ernährungssicherheit auf dem Spiel. Dabei haben wir durch gezielte Ansiedlung von Elektrolyseuren in den wasserreichen Küstenregionen die Möglichkeit diesen Konflikt zu vermeiden, zum Beispiel durch wiederverwendbares Wasser aus anderen Quellen oder durch bereits geklärtes Wasser.

Das Landvolk Niedersachsen appelliert an die Landesregierung, dem geplanten Eingriff in die Abwägungsmöglichkeiten der Wasserbehörden bei Wasserknappheit im Bundesrat deutlich entgegenzutreten. Der Verband fordert eine Regelung, nach der das Grundwasser in jedem Fall der Trinkwasserversorgung und Nahrungsmittelerzeugung vorbehalten sein muss und Wasserentnahmen für Elektrolyseure nur nachrangig nach anderen Nutzungen genehmigt werden dürfen. (LPD 44/2024)

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