Landvolk sieht im Wolfsabschuss einzige Möglichkeit, Ausbreitung einzudämmen
L P D – „Die Pressemitteilung des Nabu Niedersachsen zum Einreichen der EU-Beschwerde gegen die niedersächsische Wolfsverordnung ist an Sarkasmus nicht mehr zu übertreffen. Das ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Weidetierhalters in Niedersachsen, die mit ihrem wertvollen Engagement für den Naturschutz arbeiten“, bewertet Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers den absolut unnötigen Gang zur EU für angeblich mehr Natur- und Artenschutz. „Die einzige Spezies, die hier geschützt wird, ist der Wolf, dessen Bestand über das erträgliche Maß in Niedersachsen hinausgeht. Alle durch ihn betroffenen Tierarten sowie der Naturschutz an sich als auch die wirtschaftliche Existenz der Weidetierhalter werden für diese romantische Vorstellung einer alltagstauglichen Koexistenz geopfert“, fasst Ehlers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst zusammen.
Aus Sicht des Landvolks und der Weidetierhalter ist es eben nicht möglich, Schaf-, Ziegen- und weitere Weidetierherden wolfssicher einzuzäunen. „Das vergangene Jahr hat doch eindeutig gezeigt, dass die Risszahlen trotz Einzäunung in die Höhe schnellten. Zu jedem Punkt in der Presseerklärung können wir genau das Gegenteil aufzeigen“, führt Ehlers weiter aus. Anmaßend sei zudem die Behauptung des Nabu, dass sich nicht auf fachlicher Grundlage mit dem Thema Wolf beschäftigt wurde. „Herr Buschmann war bei Vor-Ort-Treffen mit Politik und Weidetierhaltern dabei, doch er kann anscheinend gut die Augen vor der Realität, die die Tierhalter täglich blutig als Kadaver auf ihrer Weide vorfinden, schließen. Das ist falsch verstandener Tier- und Naturschutz“, führt Ehlers aus.
Wolfsfreie Zonen sind an der Küste ein Muss, die nur mit Abschussquoten zum Erreichen des günstigen Erhaltungszustands erlangt werden können. „Andernfalls ist naturnaher Küsten-, Deich- und Landschaftsschutz mit Weidetieren nicht möglich. Der Nabu sollte öfter mit Weidetierhaltern vor Ort reden, dann wüsste er, wovon sie sprechen. Mit der angeblich zielführenden Maßnahme wolfsabweisender Herdenschutzzaun inklusive Entschädigungszahlungen ist es jedenfalls nicht getan – so ein Wettrüsten können unsere Weidetiere nur verlieren“, sagt Ehlers abschließend und erwartet, dass der Nabu mit seinem Gang nach Brüssel sich wie schon mit den Klagen vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten gegen Abschussgenehmigungen eine blutige Nase bei der EU-Kommission abholt. Allein die gemeldeten Zahlen des Wolfmonitorings der Nutztierrisse sprechen für sich: 2018/19 gab es 161 Übergriffe mit 420 getöteten Tieren, 2019/20 waren es 243 Übergriffe mit 1087 toten Tieren. (LPD 2/2021)