„Reeller Mehrwert für die Natur“

Vertragsunterzeichnung zum Niedersächsischen Weg
Foto: Landvolk Niedersachsen
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Niedersächsischer Weg: Balance zwischen Artenschutz und Lebensmittelerzeugung

LPD – „Als leistungsfähige Landwirtschaft bringen wir uns in Niedersachsen für mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz ein und wollen aktiv mitgestalten. Deshalb haben wir den Niedersächsischen Weg gewählt“, sagt Albert Schulte to Brinke. Dem Landvolkpräsidenten ist klar, dass diese Vereinbarung zwischen dem niedersächsischen Landwirtschafts- und dem Umweltministerium, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dem Nabu und dem BUND sowie dem niedersächsischen Landesbauernverband bei den Landwirten zu Anfang durchaus Bedenken hervorgerufen hat und mit Ängsten verbunden war. „Wir haben mit diesem ganz neuen Ansatz für unsere Betriebe aber zweifelsfrei den besseren Weg gewählt, um mehr Qualität im Natur- und Artenschutz mit der Landwirtschaft zu erreichen“, betont er.

„So können wir den weiteren Prozess aktiv mitgestalten. Für uns Bauern ist es wichtig, dass die Politik zugesagt hat, zusätzliche Leistungen der Landwirte auch entsprechend zu bezahlen.“ Schulte to Brinke betont: „Wir müssen zwischen dem Artenschutz und der als überaus relevant erkannten heimischen Lebensmittelerzeugung eine neue und gesunde Balance finden.“

Landwirte engagieren sich gerne für den Erhalt der Artenvielfalt, denn schließlich leben sie mit und von der Natur. Zu den zahlreichen freiwilligen Maßnahmen kommen auch jene, die über die EU-Agrarförderung bezahlt werden, wie beispielsweise Blühflächen. „Das ist für uns wichtig, denn unser Geld verdienen wir normalerweise mit dem Anbau von Weizen, Zuckerrüben oder Mais, nicht aber mit Kornblume oder Phacelia“, betont hierzu auch Landvolk-Vizepräsident Dr. Holger Hennies. Niedersachsens Bauern haben, seitdem es diese Angebote in der Förderung gibt, jedes Jahr ihre angelegte Blühfläche vergrößert. Das liegt laut Hennies auch daran, dass das Bewusstsein seitens der Landwirte für den Artenschutz größer geworden ist und dass mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Der Niedersächsische Weg sieht hier die Einrichtung eines landesweiten Biotopverbunds vor.

Ganz wichtig für das Landvolk ist, dass der Niedersächsische Weg – entgegen oftmals anderslautender Formulierungen – nach der gemeinsamen Ausgestaltung der Vereinbarung in konkreten Gesetzen, die einen finanziellen Ausgleich garantieren, münden wird. Aktuell wird in den Arbeitsgruppen „Wasser“, „Umwelt“ und „Landwirtschaft/Wald“ der größte gemeinsame Nenner erarbeitet. Bis zum Herbst sollen die Gesetzesvorschläge vorliegen und dann in die parlamentarische Beratung gehen.

Das vom Niedersächsischen Naturschutzbund (Nabu) und Grünen beantragte Volksbegehren Artenschutz dagegen enthält für die Landwirtschaft in der Summe nicht leistbare Auflagen. „Auch wenn Nabu und Grüne immer wieder betonen, dass die betroffenen Landwirte auch in ihrem Gesetzesentwurf einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen, fällt dies als reine Absichtsbekundung weit hinter den Vereinbarungen des Niedersächsischen Weges zurück“, zeigt Schulte to Brinke den wichtigen Unterschied auf.

Dass der Nabu trotz seiner Unterschrift unter den Niedersächsischen Weg parallel Unterschriften für das Volksbegehren sammelt, stößt deshalb bei vielen Landwirten auf Unverständnis. „Der Nabu verhält sich wie ein frisch verlobter Bräutigam, der trotzdem noch auf allen Dating-Portalen aktiv ist“, zieht Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr den Vergleich. Niedersachsens Landwirte seien bereit, sich noch mehr für Arten- und Biotopschutz zu engagieren, aber man müsse der Landwirtschaft auch die Luft zum Atmen lassen.

„Gemeinsam und miteinander statt Extratouren und offene Hintertürchen muss deshalb das Motto lauten. Nur dann bekommen wir mit den verbindlichen Gesetzen des Niedersächsischen Weges, wo alle zuvor Kompromisse eingehen müssen, einen wirklichen Mehrwert für unsere Natur in Niedersachsen – und unsere Landwirte können weiter aktiv in und mit der Natur wirtschaften“, erklärt Schulte to Brinke abschließend. (LPD 57/2020)