Soforthilfen beziehen Landwirte nun mit ein

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Landvolkpräsident: Gleichbehandlung ist damit gewährt

L P D – Mit großer Erleichterung reagiert das Landvolk auf die Einbeziehung der Landwirtschaft in die Soforthilfen des Bundes. Der Verband hatte sich beim Land dafür eingesetzt und bedankt sich für die Unterstützung des Landes in den Verhandlungen zu den Modalitäten des Programmes mit dem Bund. „Damit ist eine Gleichbehandlung der Betriebe gewährt“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen bezieht nun die Landwirtschaft explizit mit ein, dazu wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen. Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten damit auch für Landwirte sowie für Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Sie sollen auch kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige erreichen. Der Bund stellt dafür Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro je Antragsteller schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgen über die Länder. In Niedersachsen wird das Programm wie die Soforthilfen des Landes über die N-Bank abgewickelt.

Unter www.nbank.de kommen Antragsteller sofort auf der Startseite zu den Antragsunterlagen. Folgende Punkte müssen diese nach Angaben der N-Bank erfüllen:

  • In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor oder
  • der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen oder
  • die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen.

Die N-Bank weist darauf hin, dass nur Originaldokumente einzusenden sind, also keine Fotos oder Dropbox-Links der Anträge und De-minimis-Formulare, da diese nicht bearbeitet werden können! Zudem kann der Antrag nur digital ausgefüllt werden, es wird keine Unterschrift benötigt. Handschriftlich ausgefüllte Anträge können ebenfalls nicht bearbeitet werden. Die Bank hat eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der Soforthilfen noch vor Ostern angekündigt. (LPD 25/2020)