Corona-Auflagen können nicht vollständig mit Preis aufgefangen werden / Seminar
L P D – „Corona wird uns auch dieses Jahr weiter erhalten bleiben. Deshalb müssen wir Spargel- und Beerenanbauer gut informiert sein, um einigermaßen die kommende Saison zu meistern. Das gilt vor allem für arbeits- und sozialrechtliche Auflagen unserer Saisonarbeitskräfte“, erklärt der Vorsitzende der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer, Fred Eickhorst, auf Nachfrage des Landvolk-Pressedienstes und lädt seine Kollegen des Sonderkulturanbaus zu einem Fachseminar am 2. Februar 2022 ein.
„Besonders der Stand zur Beschäftigung der meist ausländischen Erntehelfer für die kommende Spargel- und Beerensaison 2022 mit all den Besonderheiten zu Einreisen, Quarantäne und Testung ist für uns wichtig. Hier haben wir mit Rechtsanwältin Nicole Spieß eine kompetente Fachfrau, die alle Regelungen kennt“, zeigt Eickhorst auf. Dieses Wissen habe sich trotz aller Zusatzkosten, die die Corona-Auflagen mit sich gebracht haben, für die Spargel- und Beerenanbauer in den vergangenen zwei Jahren bezahlt gemacht. „Wir konnten unsere Kunden zu jeder Zeit und allen Hindernissen zum Trotz frischen, regionalen und qualitativ hochwertigen Spargel sowie Beeren anbieten.“
Der Ausblick auf 2022 steht im Fokus des Seminars inklusive Einschätzung der politischen Situation und Konsequenzen. „Die Diskussion um den Anstieg des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde treibt die Spargel- und Beerenanbauer um. Zum 1. Januar 2022 ist dieser auf 9,82 Euro gestiegen, zum 1. Juli wird er sich auf 10,45 Euro erhöhen. Für einige unserer Anbauer werden die Erhöhungen plus die Corona-Sonderausgaben das Aus bedeuten“, ist sich Eickhorst sicher, denn diese Kosten könne man nicht einfach an Kunden weitergeben. Trotz aller Bekundungen sei der Verbraucher nicht bereit, mehr für regionale Produkte zu bezahlen. Deutsche bzw. regionale Ware werde im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) meist nur in Kleinstgrößen angeboten. Gleich daneben stünden große Packungen günstiger Ware aus Osteuropa. „Für den Verbraucher ist das oft nicht zu erkennen“, sagt Fred Eickhorst. Er sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, die unterschiedlichen Anforderungen der Gesellschaft auch bei Wettbewerbs- und Umweltfragen auszugleichen.
Am Mittwoch, 2. Februar 2022, wird daher Rechtsanwältin Nicole Spieß, Geschäftsführerin des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände sowie Leiterin des Referates Sozialpolitik beim Deutschen Bauernverband, die Seminarteilnehmer von 9.30 Uhr bis 13 Uhr informieren. Es besteht die Möglichkeit, auch online am Seminar teilzunehmen, da es sich um eine Hybridveranstaltung handelt. Weitere Infos und Anmeldeunterlagen finden Interessierte unter www.spargelundbeerenanbauer.de (LPD 06/2022)