Rentenbank fördert Wiedervernässung von Mooren – Programm für Klimaschutz
L P D – Was im Moor versinkt, wird durch Luftabschluss konserviert. In jedem Naturkundemuseum kann dies bewundert werden. Über die Jahrtausende hat sich so ein großer Kohlenstoffspeicher gebildet. Durch die Trockenlegung für die landwirtschaftliche Nutzung werden Kohlendioxid (CO2) und Lachgas jedoch wieder freigesetzt. Was der Natur über viele Jahre und durch harte Arbeit abgerungen wurde, soll daher für den Klimaschutz wiedervernässt werden.
„Das hat für uns Landwirte und die ländliche Bevölkerung tiefgreifende Folgen“, sagt Karsten Padeken, Vorsitzender der AG Moorschutz im Landvolk Niedersachsen. Der Milchviehhalter aus der Wesermarsch wirtschaftet selbst auf Moorböden, den seine Vorfahren urbar gemacht haben. Der Spruch „Den ersten sin Tod, den zweiten sin Not, den dritten sin Brot“ beschreibt die Herausforderungen und das Elend, durch die die Besiedlung der Moorgebiete überhaupt erst möglich wurde – nicht nur für die Bauern.
Um der ländlichen Bevölkerung trotz klimaschonender Bewirtschaftung eine Perspektive zu geben, unterstützt die Landwirtschaftliche Rentenbank mit dem Förderprogramm „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) – Palu-Richtlinie“ umfassende Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung von Moorböden sowie die Entwicklung von Nutzungskonzepten auf den nassen Flächen. Das Programm ist in mehrere Fördermodule aufgeteilt.
Während Modul 1 für die Beratung der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte gedacht ist, fördert Modul 2 die fachliche, planerische und technische Vorbereitung von Projekten zur Wiedervernässung. Eigentümer und Bewirtschafter erhalten in Modul 3 Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Einbußen infolge der Wiedervernässung. Die Förderung umfasst sowohl den Wertverlust von Flächen als auch entgangene Erträge. Die Höhe richtet sich nach Bodenwerten, Wasserstandsstufen sowie durchschnittlichen Deckungsbeiträgen. Die Auszahlung erfolgt als Einmal- oder Jahreszahlung über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren.
Mit Modul 4 werden die Nutzer nasser Flächen unterstützt. „Gefördert werden Investitionen in Spezialtechnik, Flächenanpassungen, bauliche Anlagen, Beratung sowie Schulungen zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorböden nach der Wiedervernässung“, erläutert Padeken. Die Förderquote betrage je nach Vernässungsstufe bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Module bauen aufeinander auf, müssen aber nicht komplett beantragt werden. „Die Landwirte können sich auch erstmal beraten lassen“, sagt Padeken.
Die Förderung ist jedoch an strenge fachliche und rechtliche Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung der Zielwasserstände und ein kontinuierliches Wasserstandsmonitoring, sowie die Sicherstellung der freiwilligen Umsetzung insbesondere in Schutzgebieten. „Der Wasserstand muss bis auf wenige Ausnahmejahre kontinuierlich nachgewiesen werden“, weist Padeken auf die Hürden hin.
Der Ansatz des Programms ist seiner Meinung nach ein guter erster Schritt, aber die Gefahr stecke im Kleingedruckten. „Für den praktischen Landwirt ohne Spezial-Beratung wird es schwierig, davon zu profitieren“, befürchtet er. Zudem müssten sich Folgeprogramme anschließen. „Das Geld reicht nicht für alle betroffenen Landwirte“, ist Padeken sich sicher. Und der Zustand des dann nassen Moores könne nicht rückgängig gemacht werden – auch nicht von nachfolgenden Generationen. (LPD 38/2026)
Ansprechpartnerin: Wiebke Molsen, Tel.: 0511 3670476, wiebke.molsen@landvolk.org






