Vernunft statt überbordender Brachen im Grünland

Das Landvolk fordert praktikable Verodnungen zu erstellen, die nicht die Verabredungen im Niedersächsischen Weg konterkarieren Foto: Landvolk

Auswirkungen der EU-Vorschriften mildern – Landvolk startet Postkartenaktion

L P D – Mit viel Mühe und Hartnäckigkeit ist es gelungen, die völlig überzogenen Gewässerabstandsvorgaben aus dem CDU/SPD-Insektenschutzpaket des Bundes durch die Pufferstreifenlösung des Niedersächsischen Wegs zu ersetzen. Jetzt ist dieses Ergebnis aber erneut gefährdet durch die Ende Juni beschlossenen neuen EU-Vorschriften für die Betriebsprämien ab 2023. Durch Initiativen der Bauernverbände wurde erreicht, dass die EU-Vorschriften für gewässerreiche Gebiete bzw. bestimmte Gewässer wie Entwässerungsgräben eine geringere Pufferstreifenbreite als drei Meter zulassen. Diese Entscheidung muss aber der jeweilige Mitgliedsstaat treffen, also Bund und Länder in Deutschland, und voraussichtlich schon bis spätestens Ende 2021. Nicht verändern hingegen lässt sich die EU-Vorgabe, dass für die Betriebsprämie ab 2023 mindestens vier Prozent der Ackerflächen eines Bauernhofes aus der Produktion genommen werden müssen.

„Besonders belastet sind davon die grünlandbasierten Futterbaubetriebe in den Küstenregionen. Die trifft es besonders hart“, sagt Dr. Karsten Padeken, Landwirt aus der Wesermarsch und Vorsitzender im Grünlandausschuss des Landvolks Niedersachsen. „Die Standards als Grundvoraussetzung für die Zahlung einer Prämie werden nach den bisherigen Planungen so hoch angesetzt, dass die Betriebe deutlich weniger effektive Leistungen erhalten. Manche unserer Berufskollegen müssen sich überlegen, ob es für sie überhaupt noch sinnvoll ist, an den EU-Fördermaßnahmen teilzunehmen.“

Wer in einem Moorgebiet oder in einem Vogelschutzgebiet seine Flächen hat oder in einem Areal mit hoher Gewässerdichte, den treffen die angedachten Vorgaben für die Bewirtschaftung von Grünland und die Abstandsregelungen besonders hart. „Vom Bund muss jetzt gefordert werden, praktikable Verordnungen zu erstellen, die nicht die Verabredungen im Niedersächsischen Weg konterkarieren“, stellt Padeken klar. Das gleiche gelte für die Moorgebiete. „Ferner erwarten wir von der Landesregierung, dass sie in den Vogelschutzgebieten die neu vorliegende Länderöffnungsklausel nutzt, damit das Grünland auch weiterhin für die Milchviehhaltung genutzt werden kann“, bekräftigt Padeken.

Zudem muss nach Auffassung des Landvolks die Bundesregierung noch Möglichkeiten schaffen, dass mehr grünlandbasierte Milchviehbetriebe von den EcoSchemes profitieren können. „Die jetzigen Angebote sind nicht praktikabel“, sagt Karsten Padeken. Er befürchtet, dass die betroffenen Regionen wirtschaftlich abgehängt werden und dass es langfristig zu weiteren Betriebsaufgaben kommt.

Um die Forderungen zu untermauern, hat sich Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies jetzt mit einem Schreiben an die Landwirtinnen und Landwirte gewandt mit der Bitte, eine groß angelegte Postkartenaktion zu unterstützen. Adressaten sind die Landtags- und Bundestagsabgeordneten, die für die Thematik aus Sicht der Betroffenen sensibilisiert werden sollen. (LPD 65/2021)

Ansprechpartnerin für diesen Artikel

Sonja Markgraf

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