Bundesrat stimmt für Niedersächsischen Weg

Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies: "Das Umweltministerium muss rechtzeitig für eine Genehmigung der Ausgleichsregelung für die Gewässer-Randstreifenvereinbarung des Niedersächsischen Wegs in Brüssel sorgen.“ Foto: Landvolk Niedersachsen

Länderkammer beschließt Gewässerrandstreifenregelung

L P D – Als großen Erfolg im Sinne der Umsetzung des Niedersächsischen Wegs wertet Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies den Beschluss des Bundesrats zu EU-Regelungen für Gewässer-Randstreifen. „Hier konnte eine drohende Verschärfung abgewendet werden“, sagt Hennies. Nur bedingt erfreut zeigt er sich über die weiteren Beschlüsse des Bundesrats, der in seiner letzten Sitzung im Jahr 2021 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung unter Aufnahme einiger Änderungen zugestimmt hat.

Viele Anträge aus dem Agrar- und Umweltausschuss des Bundesrates, zum Beispiel über Beihilfen für das Dauergrünland oder die Ausgestaltung der neuen Öko-Regelungen haben keine Mehrheit bekommen, einige Anträge waren schon im Vorfeld wegen fehlender Konformität mit EU-Recht oder Bundesrecht gescheitert“, erläutert Hennies in einer ersten fachlichen Bewertung. „Leider hatten sich keine Länder gefunden, von unserem Berufsstand vorgeschlagene Verbesserungen, zum Beispiel bei den neuen Ökoregelungen, einzubringen.“

Aus niedersächsischer Sicht konnten Forderungen zur einseitigen nationalen Verschärfung der EU-Gewässerrandstreifen-Regelungen erfolgreich angepasst werden. Eine „1:1-Umsetzung“ des EU-Rechts, auch mit angemessenen Anpassungen der Pufferstreifenregelung, zum Beispiel in Gebieten mit besonders dichtem Grabennetz sei jetzt beschlossen, so Hennies. Weitergehende Erleichterungen für die Praxis wie beim Fruchtwechsel oder bei der Grünlanderhaltung auf Moorböden, seien in der Länderkammer jedoch nicht durchsetzbar gewesen.

„Der Ball liegt jetzt im Feld des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums“, erklärt der Landvolkpräsident. „Die landesrechtlichen Spielräume müssen im Sinne der Landwirtschaft bis zum kommenden Sommer umgesetzt werden, damit die Landwirte Sicherheit für die Anbauplanung für 2023 bekommen. Das Umweltministerium muss rechtzeitig für eine Genehmigung der Ausgleichsregelung für die Gewässer-Randstreifenvereinbarung des Niedersächsischen Wegs in Brüssel sorgen.“ Durch die Beschlüsse des Bundesrats ist sichergestellt, dass die neue Förderperiode zum 1. Januar 2023 rechtzeitig vorbereitet werden kann. Davon abhängig sind EU-Fördermittel für nachhaltige Landwirtschaft, Maßnahmen zum Schutz von Natur- und Umwelt und zur Stärkung des ländlichen Raums in Niedersachsen. Hennies fordert: „Der dazu geforderte nationale GAP-Strategieplan muss nun schnell auf den Weg gebracht werden.“ (LPD 98/2021)

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