Landvolk kritisiert dritte Neuausweisung, die keine fachliche Methodik als Basis hat
L P D – „Die Landesregierung konfrontiert uns erneut mit einer Festlegung von so genannten „nitratbelasteten“ Gebieten, in denen wir nicht so düngen dürfen, wie es nach dem Nährstoffbedarf unserer Kulturen notwendig ist. Politische Zusagen, Landwirte mit nachweislich gewässerschonender Bewirtschaftung und Düngung von Auflagen zu entlasten, sind bis heute nicht eingehalten“, kritisiert Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies. Hintergrund ist die Neuausweisung des Landes Niedersachsen von nitratsensiblen Gebieten auf Basis einer überarbeiteten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV-GeA), die dazugehörige Dünge-Verordnung (NDüngGewNPVO) wurde am vergangenen Dienstag vom Kabinett für die Verbandsbeteiligung freigegeben. „Das ist jetzt die dritte Gebietsabgrenzung innerhalb von nur drei Jahren, die sich weiter auf eine fachlich nicht begründbare Methodik und nach gutachterlicher Einschätzung auf viele mangelhafte Grundwassermessstellen stützt“, bemängelt Hennies.
Die Landesregierung hatte von ihr schon vor Jahren eingeführte Meldepflichten über die Düngung von Äckern, Wiesen und Weiden auch damit begründet, die Anforderungen zum Grundwasserschutz in der Landwirtschaft nach dem Verursacherprinzip auszugestalten. „Wir schaffen mit einer völlig überbordenden Bürokratie regelrechte Datenfriedhöfe bei der Landesdüngebehörde, ohne dass dieses Versprechen bisher eingelöst wurde. Im Gegenteil: Jetzt werden erhebliche Teile unseres Grünlands und wenig nitratauswaschungsgefährdete Lehm- und Lössböden in die neue Kulisse der nitratbelasteten „roten“ Gebiete einbezogen und auch dort die Düngung eingeschränkt. Dabei gelten solche Böden und die Ansaat von Grünland in Gebieten, in denen unser Trinkwasser gefördert wird, als optimal für den Schutz vor Nitratbelastungen des Grundwassers“, beschreibt Hennies den Widerspruch.
„Wir können unseren Bäuerinnen und Bauern den Sinn dieses Systems schon lange nicht mehr erklären. Der Frust bei den Betroffenen über die durch die Auflagen verursachten Ertrags- und Qualitätseinbußen verstärkt sich, weil die Bundesregierung die von der EU-Kommission in nitratbelasteten Gebieten zugelassenen Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Landwirte bisher nicht umsetzt“, stellt der Landvolkpräsident fest. Der Frust wird auch dadurch verstärkt, dass die Anstrengungen der Landwirte beim Rückgang des Verbrauchs an Mineraldünger nicht honoriert werden, zudem wird auf ungeeignete Messwerte aus Wasser zurückgegriffen, dass vor vielen Jahren oder gar Jahrzehnten im Boden versickert ist. Das Landvolk erwartet von der neuen Regierung, dass der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Grenzen der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Verbandsanhörung noch einmal überprüft wird und, dass die neue Landesregierung ihre Möglichkeiten ausschöpft, gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von bürokratischen, kostentreibenden Anforderungen auszunehmen. (LPD 82/2022)