Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Vereine bei Anschaffung von Drohnen
L P D – Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert auch in diesem Jahr den Kauf geeigneter Drohnen zur Rehkitzrettung. Bis zum 30. Juni 2023 können eingetragene Vereine einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. „Das Ansinnen ist lobenswert, aber was uns fehlt, ist das Personal. Nicht nur die Anschaffung der Drohnen zur Rehkitzrettung, sondern auch die notwendige Man/Womanpower zur Durchführung der Suchaktion stellt uns zunehmend vor Schwierigkeiten“, berichtet Jürgen Hirschfeld, der als Landwirt in Seesen gemeinsam mit Jägerschaft und Naturschutzverbänden die Rehkitzsuche per Drohne organisiert. Mit insgesamt zwei Millionen Euro fördert das BMEL den Erwerb geeigneter Drohnen, mit denen vor der ersten Frühjahrsmahd die Grünland- und Ackerfutterflächen nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten.
„Zwischen Ende April und Mitte Juni bringen Rehe ihren Nachwuchs zur Welt. Nachts setzt die Ricke das Kitz in der Wiese ab. Bei Gefahr drückt sich das Kitz flach auf den Boden anstatt wegzulaufen. Dieser Drückinstinkt dauert bis zu drei Wochen“, erklärt Jürgen Hirschfeld. Drohnenpiloten und das Helferteam müssen früh raus und haben ab Sonnenaufgang nur ein Zeitfenster von zwei bis drei Stunden, da die mit Wärmebildkameras ausgestatteten Drohnen die Kitze nur bei einem Temperaturunterschied von 20 Grad mit gutem Kontrast erfassen.
„Wie bisher können pro Verein bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden“, führt Hirschfeld aus. Für eine Drohne mit einer guten Wärmebildkamera müssen aber dennoch circa 4.000 Euro selbst aufgebracht werden. Das sei für kleine Vereine immer noch zu viel. Neu sei jetzt, dass pro Verein das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023 bezuschusse. „Mit einer Begründung können Vereine daher 2023 den Zuschuss für zwei weitere Drohnen beantragen“, zeigt Naturfreund Hirschfeld auf. Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.
In den Genuss der Förderung können eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene sowie andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (Kitzrettungsvereine) gehören, kommen. Alle Infos sind unter www.ble.de/rehkitzrettung abrufbar. (LPD 20/2023)