Bauern durch Ausweiten der Kulisse „roter Gebiete“ massiv benachteiligt

„Die Ausweitung der ‚roten Gebiete‘ in Niedersachsen bedeutet eine massive Ungleichbehandlung der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte gegenüber europäischen Berufskollegen“, erklärt Dr. Holger Hennies Foto: Landvolk

L P D – Mit scharfer Kritik reagiert der Landesbauernverband auf die (heute) vom Kabinett zur Verbandsanhörung freigegebene Neuabgrenzung der Gebietskulisse der sogenannten „roten Gebiete“. „Die Ausweitung der ‚roten Gebiete‘ in Niedersachsen bedeutet eine massive Ungleichbehandlung der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte gegenüber europäischen Berufskollegen“, erklärt Dr. Holger Hennies. Niedersachsen bezieht jetzt erstmals nicht nur den Nitratgehalt an seinen Grundwassermessstellen in die Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete ein, sondern auch bereits durch natürliche Prozesse (Denitrifikation) im Grundwasser abgebautes Nitrat.

Hennies sieht die Bauern in mehrfacher Hinsicht benachteiligt, zum Beispiel durch ein wissenschaftlich nicht begründbares mathematisches Abgrenzungsverfahren, bei dem zusätzlich nur „hochgerechnete“ Nitratgehalte eingehen, die unabhängig von den realen Verhältnissen in ganz Niedersachsen ein endliches, abnehmendes Nitratabbauvermögen des Bodens unterstellen.

Nach Auffassung des Landvolks gibt es keine entsprechende Vorgabe der EU-Nitratrichtlinie, sondern dieses Vorgehen wurde erzwungen durch die EU-Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, das kürzlich eingestellt wurde.

Der Landvolkpräsident wundert sich ob der Untätigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL): „Will sich der Bund nur schrankenlose Zugriffsmöglichkeiten auf einzelbetriebliche Daten unserer Betriebe zur Düngung und zu Erträgen und Qualitäten einräumen lassen und dazu bürokratische Aufzeichnungsvorschriften vervielfachen, ohne versprochene Regelungen mit Erleichterungen für gewässerschonend wirtschaftende Höfe vorzulegen? Das können wir nicht akzeptieren!“

Hennies moniert zudem, dass die Landesregierung die Möglichkeit der Düngeverordnung nicht nutzt, in den roten Gebieten die gewässerschonende Bewirtschaftung des Grünlandes vom Kürzen der zulässigen Stickstoffdüngegabe auszunehmen. Er erläutert: „Uns fehlt eine wissenschaftlich haltbare Erklärung, warum bei bundesweit einheitlichen Regeln in Bayern landesweit vom Dauergrünland keine Nitratbelastung des Grundwassers ausgeht, aber in Niedersachsen in den roten Gebieten pauschal das Gegenteil angenommen wird.“

Hennies kündigt an, dass das Landvolk den Entwurf der Landesregierung jetzt sorgfältig durcharbeiten werde – einschließlich der Frage, ob eine gerichtliche Prüfung notwendig werden wird. Mitte Juli wird dazu erneut ein vom Landvolk beauftragtes Fachgutachten zur Thematik fertig sein. Der Verband unterstützt aktuell einige ausgewählte Fälle, in denen Flächen nach Einschätzung der bisherigen Gutachten zu Unrecht als nitratbelastet eingestuft sind, bei der gerichtlichen Anfechtung des Vorgehens der Landesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Über diese Musterklagen, die bereits vor längerer Zeit eingereicht wurden, erhofft das Landvolk eine Entscheidung, die die Ausweisung der roten Gebiete in Niedersachsen obsolet macht.

Eine gerichtliche Prüfung auch der jetzt erfolgten Ausweitung der Gebiete scheint nach Einschätzung des Landvolks unausweichlich, denn über die Verbandsbeteiligung erwartet der Landesbauernverband kein Einlenken der Landesregierung.

Auf den Höfen wird es nicht akzeptiert, dass die Stickstoffdüngung unter den in vielen pflanzenbaulichen Versuchen ermittelten Umfang für den Bedarf der Pflanzen für einen optimalen Ertrag und die von den Kunden gewünschten Qualitäten und zur Erhaltung eines fruchtbaren Bodens abgesenkt werden muss (in den roten Gebieten auf 80 Prozent). Die Gebietskulisse wird erheblich größer, tausende von Landwirtinnen und Landwirten sind dann neu oder zusätzlich betroffen, so das Landvolk.

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