Wer wird „Bienenfreundlicher Landwirt“ 2024?

Auch für 2024 werden wieder Bienenfreundliche Landwirte gesucht. Foto: Landvolk

Erfolgreiches Projekt startet wieder / Jetzt planen und bis zum 16. Juni anmelden

L P D – Seit 2019 wird die Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ jährlich durchgeführt und immer mehr Höfe wollen ihren Beitrag dazu leisten, ihre Hofstelle oder ihre Flächen bienenfreundlich zu gestalten. „Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der Landwirt aus einem vorgegebenen Maßnahmenkatalog eine Mindestanzahl an Punkten aus mehreren Kategorien erreichen. Diese Maßnahmen zum Insektenschutz können auf der Hofstelle, auf Ackerflächen, auf Grünland oder durch die Kooperation mit Imkern und Umweltschützern umgesetzt werden“, erklärt Andre Brunemund, Geschäftsführer der ausführenden Landvolk-Initiative „Eure Landwirte – Echt grün e.V., gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Die Aktion „Bienenfreundlicher Landwirt“ dient dazu, Landwirte und Verbraucher für das Thema Arten- und Insektenschutz zu sensibilisieren und den Dialog zu fördern. „Ob auf dem Feld oder zu Hause im Garten, ob Unkrautecken, Sandhaufen, rottendes Altholz oder ein schöner Staudengarten: Die Maßnahmen der Aktion Bienenfreundlicher Landwirt sind vielfältig. Nicht nur auf den landwirtschaftlichen Höfen und Flächen nutzen diese Bausteine den Insekten, sondern auch zu Hause im eigenen Garten“, lädt Brunemund alle Interessierten zum Mitmachen ein.

Dafür müssen Projekte in der Vegetationsperiode 2024 ausgewählt und durchgeführt werden, die insgesamt mindestens fünf Punkte wert sind und aus mindestens zwei Kategorien stammen. In der Kategorie I sind Maßnahmen aufgelistet, die auf der Hofstelle umgesetzt werden können. Dazu zählen naturbelassene Unkrautecken mit einer Mindestgröße von 20 Quadratmetern, mehrjährige Sand- oder Feldsteinhaufen, der Staudengarten, das Verrotten lassen von Baumstämmen oder die Pflege einer Streuobstwiese.

Die Anlage von Blühflächen, Blühstreifen oder Stilllegungsflächen sowie die Pflege von Wallhecken bestimmen die Kategorie II. In der dritten Kategorie beispielsweise verpflichtet sich der Landwirt, 50 Prozent seiner Feldrand- und Wegerandstreifen erst nach dem Ausblühen, frühestens ab 1. August, zu mähen oder zu schlegeln. Altgrasstreifen, extensives Grünland sowie Weideflächen, die höchstens einmal im Jahr gemäht werden, gehören auch hierzu. Für Kooperationen mit Imkern, Naturschutzorganisationen oder Umweltverbänden gibt es in der vierten Kategorie Punkte, die der Landwirt bei „Bienenfreundlicher Landwirt“ einbringen kann.

Die Teilnahmeformulare hierfür sind bis zum 16. Juni 2024 einzureichen und wie auch weitere Infos unter https://eure-landwirte.de/bfl zu finden. (LPD 02/2024)

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