Leinenpflicht schützt die Wildtiere in Feld und Flur

Bis zum 15. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine geführt werden, damit sich Hasen, Rebhühner, Enten, Feldlerchen und viele andere Tierarten in Ruhe um ihren Nachwuchs kümmern können Foto: Landvolk

Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde an der Leine geführt werden

L P D – Die Vögel zwitschern, die Hummeln summen und die Hasen tollen auf den Feldern herum – ein Spaziergang in der freien Natur ist derzeit die wahre Frühlingsfreude. Um das Wild und besonders seine Jungtiere zu schützen, gilt mit dem Beginn der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit am 1. April jedoch die Leinenpflicht für Hunde. Darauf weist der Landvolk-Pressedienst hin. Bis zum 15. Juli müssen Hunde in der freien Landschaft grundsätzlich an der Leine geführt werden, damit sich Hasen, Rebhühner, Enten, Feldlerchen und viele andere Tierarten in Ruhe um ihren Nachwuchs kümmern können.

Menschen und Hunde, die die Wege verlassen, stören die Jungtiere oder ihre zum Teil noch hochtragenden oder brütenden Elterntiere. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Es droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro, denn diese Störungen sind im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Arbeiten vermeidbar. Die Landwirte müssen im Frühjahr Mais legen, Dünger streuen und Pflanzenschutzmittel ausbringen, um die Ernte und die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern. So gut es geht, nehmen jedoch auch sie auf die Tierwelt Rücksicht.

Das Landvolk Niedersachsen ruft zudem dazu auf, Wiesen und Weiden zu meiden, auf denen das Futter für zum Beispiel Kühe, Pferde oder Schafe wächst. Gerade in der Aufwuchs- und Erntezeit sei dies besonders wichtig, denn Hundekot sei eine Infektionsquelle für zahlreiche Krankheiten und Fehlgeburten. Hundehalter, die auch in der Brut- und Setzzeit ihre Vierbeiner gern von der Leine lassen möchten, können dafür Hundewiesen nutzen, die eigens für diesen Zweck angelegt wurden. (LPD 25/2024)

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