ASP: Landvolk ruft zu erhöhter Vorsicht auf

Hubertus Berges: "Sowohl die Tierhalter als auch Reisende werden gebeten, sich an Hygienemaßnahmen zu halten, denn schon mehrfach wurde das Virus über weite Distanzen durch Menschen verbreitet“. Foto: Landvolk

Tierhalter und Reisende werden gebeten, sich an Hygienemaßnahmen zu halten

L P D – In ganz Europa hat sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) längst verbreitet, und auch Niedersachsen ist nicht verschont geblieben. Weil jetzt ein neuer Ausbruch bei Wildschweinen in Hessen gemeldet worden ist, ruft das Landvolk Niedersachsen zu erhöhter Vorsicht auf. „Sowohl die Tierhalter als auch Reisende werden gebeten, sich an Hygienemaßnahmen zu halten, denn schon mehrfach wurde das Virus über weite Distanzen durch Menschen verbreitet“, sagt Landvolk-Vizepräsident Hubertus Berges, selbst Schweinehalter im Landkreis Cloppenburg. Betriebe sind aufgefordert, ihre Bestände durch wirksame Biosicherheitsmaßnahmen vor dem Eintrag der Seuche zu schützen. Zudem appelliert der Landesbauernverband zu Beginn der Urlaubszeit an Reisende, Camper und Ausflügler, keine Lebensmittelreste in der Landschaft zu hinterlassen und entsprechende Abfallbehälter zu nutzen. Lebensmittel, die Fleisch von betroffenen Schweinen enthalten und nicht ausreichend erhitzt wurden (wie Rohwurst, Schinken, etc.) stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial für gefräßige Wildschweine dar.

Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit gut drei Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Seitdem stehen insbesondere Tierhalterinnen und Tierhalter, aber auch Tierärztinnen und Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. „Einerseits bedeutet das, dass dieser Personenkreis über besondere Kenntnisse der Tiergesundheit und des Schutzes vor Tierseuchen und deren Verbreitung verfügen muss. Darüber hinaus gilt es, durch effektive Biosicherheitsmaßnahmen wie Umzäunungen, Reinigung, Desinfektion und ähnliches, Tierhaltungen vor dem Eintrag von Erregern zu schützen“, erklärt Berges.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss betriebsindividuell erfolgen und in schriftlich fixierten Maßnahmenplänen und Verfahrensbeschreibungen verankert sein. In den Aufgabenbereich der Tierärzteschaft fallen insbesondere Beratungen der Tierhalter zum Schutz vor biologischen Gefahren und anderen Aspekten der Tiergesundheit, die im Rahmen von Tiergesundheitsbesuchen erfolgen sollen. Das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU“, das auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks initiiert worden ist, bietet eine wertvolle Arbeitsgrundlage, um den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden. Das Konzept ist frei verfügbar unter https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit allgemein.html (LPD 47/2024)

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