Landvolk kritisiert neue Moorgebietskulisse

Kurzfristige Überprüfungsfrist und Einbeziehung der Mineralböden sind unakzeptabel

L P D – Für die Moorbauern Niedersachsens macht sich ein weiterer Bürokratie- und Verordnungssumpf breit. Mit Veröffentlichung der Landesverordnung zur Ausweisung der Gebietskulisse von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am Montag (8.7.) ist diese tags drauf in Kraft getreten. „Parzellenscharf kann die neue Gebietskulisse nun im LEA-Portal eingesehen werden und es fällt auf, dass sich inhaltlich die Größe und die Auswirkungen gegenüber dem Entwurf der Verbandsanhörung geändert haben, die für unsere Moorbauern weitere Einschränkungen und Auflagen bedeuten“, muss Karsten Padeken, Sprecher der AG Moorbauern im Landvolk Niedersachsen, feststellen.

Besonders haben sich die Größe und die Auswirkungen geändert, die sich bei Flächen ergeben, die nur teilweise aus Moorboden bestehen. „Im Gegensatz zum Entwurf sind nun auch für die aus Mineralboden bestehenden Teilflächen eines Schlages betroffen. Auf betroffenen Wiesen und Weiden sind ab sofort wichtige Bodenbearbeitungsmaßnahmen zur Erhaltung einer hochwertigen Grasnarbe verboten“, kritisiert Padeken auch die „Mitverhaftung“ von Böden, die nicht als klimarelevant anzusehen sind.

„Das Landwirtschaftsministerium in Hannover hatte uns bei der Verbandsbeteiligung eine faire Regelung zugesagt – ohne übermäßigen bürokratischen und fehleranfälligen Aufwand bei angeschnittenen Feldern. Das Gegenteil wird uns jetzt präsentiert, das können wir nur als Wortbruch betrachten“, bewertet Padeken die jetzt verkündete Änderung. Einwendungen gegen die Gebietsausweisung lässt das Ministerium in diesem Jahr nur innerhalb eines Monats bis spätestens zum 8. August über die Landwirtschaftskammer zu. Für Einwendungen gegen die weitgehend am grünen Tisch durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie erstellte Moorkulisse müssen betroffene Landwirtinnen und Landwirte in der laufenden Ernte komplexe Unterlagen zusammenstellen und einen Bodengutachter finden, der trotz Urlaubszeit Bodenuntersuchungen vornimmt und eine Stellungnahme erarbeitet. „Wir halten das für viele Betriebe für eine völlig unverhältnismäßige Frist, auch wenn solche Einwände auch erneut im nächsten Frühjahr geltend gemacht werden können. Von der viel versprochenen Rücksichtnahme auf die Sorgen unserer Moorbauern ist schon jetzt nicht mehr viel zu spüren“, kritisiert Padeken das Vorgehen des Landes. (LPD 52/2024)

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