Amprion und Landwirtschaftsverbände schließen zentrale Vereinbarung für die Umsetzung von Erdkabelprojekten

Stellvertretend für die Landvolk-Kreisverbände unterzeichnete Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies die Vereinbarung. Foto: Amprion

Landvolk-Kreisverbände begrüßen Überrahmenregelung

Amprion und Landwirtschaftsverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen unterzeichnen erstmals eine länder- und projektübergreifende Rahmenregelung für die zukünftige Umsetzung von Erdkabelprojekten.

Rund 40 Vertreterinnen der Landwirtschaftsverbände aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie Vertreterinnen des Übertragungsnetzbetreibers Amprion trafen sich heute im Dreiländereck Bad Karlshafen zur feierlichen Unterschrift der übergeordneten Vereinbarung, die für die Verhandlung von Leitungsrechten Anwendung findet.

„Die Eigentümer und Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen bilden eine der wichtigsten Interessengruppen für die Umsetzung unserer Erdkabelprojekte, da sie in der Bauausführung und im späteren Betrieb unmittelbar betroffen sind. Diese zukunftsgerichtete Vereinbarung erkennt einerseits die Interessen der Landwirtschaft an und trägt andererseits dem wichtigen Ziel einer bezahlbaren Energiewende Rechnung. Ich bin sehr dankbar für diese Partnerschaft.“, sagte Amprion CEO Dr. Christoph Müller, bei der Veranstaltung in Bad Karlshafen.

Erstmals – für Amprion und in Deutschland – liegt eine länderübergreifende, zukunftsorientierte und projektübergreifende Vereinbarung mit den Landwirtschaftsverbänden für die Verhandlung von Leitungsrechten in der Planung von Erdkabelprojekten vor. Die Vereinbarung wird insbesondere die
Grundlage für die privatrechtlichen Vereinbarungen für die Energiekorridore Rhein-Main-Link, Korridor B und Windader West bilden, die sich bereits im Genehmigungsprozess befinden.

Darüber hinaus wird die Rahmenregelung auch den Betroffenen von der Offshore-Anbindung BalWin1 und BalWin2 angeboten werden. Auch zukünftig soll die Vereinbarung für sämtliche bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Erdkabelverbindungen Anwendung finden. Durch die hohe Anzahl
von bis zu 20.000 betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Bewirtschafterinnen dieser Gleichstromvorhaben ermöglicht die Vereinbarung frühzeitig Klarheit über die Inhalte und trägt zur Beschleunigung der Projekte bei.

„Die Rahmenvereinbarung ist ein gemeinsamer Verhandlungserfolg der beteiligten Landwirtschaftsverbände und Amprion“, sagt Christoph Blank, Leiter Leitungsrechte und Grunderwerb bei Amprion „Ein Jahr intensiver, aber immer konstruktiver und fairer Verhandlungen liegt hinter uns. Wir sind der Überzeugung, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann. Wir haben eine Vereinbarung erzielt, die gleichermaßen die Interessen der Landwirtschaft und von Amprion als Übertragungsnetzbetreiberin berücksichtigt“, so Blank weiter.

Einklang zwischen erforderlichem Netzausbau und dem Schutz von landwirtschaftlichen Flächen

Die Rahmenregelung würdigt den erforderlichen Netzausbau zum Erreichen der deutschen Klimaneutralitätsziele gleichermaßen wie die Bedeutung und Rolle der Landwirtschaft sowie die schonende Inanspruchnahme der Böden. Ein wesentlicher Inhalt ist ein gemeinschaftlich erarbeitetes Muster einer Projektrahmenregelung. Nach diesem Muster wird die benötigte Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch den Bau, Bestand, Betrieb und die Unterhaltung der Erdkabelleitungen und insbesondere die damit verbundenen Entschädigungszahlungen sowie
Maßnahmen zum Bodenschutz einheitlich und projektübergreifend festgelegt.

Die von der Rahmenregelung als erstes begünstigten Projekte Korridor B, Rhein-Main-Link und Windader West bündeln insgesamt zehn Gleichstromverbindungen mit einer jeweiligen Leistung von 2.000 Megawatt. Sie transportieren Strom aus dem erzeugungsstarken Norden bis in die Verbrauchszentren von Nordrhein-Westfalen und Hessen und decken in Summe etwa den Bedarf von bis zu 20 Millionen Menschen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Energiewende. Die
Netzanbindungssysteme werden in den 2030er Jahren in Betrieb gehen.

Jedoch auch für die bereits im Netzentwicklungsplan bestätigten Erdkabelverbindungen soll die Über-Rahmenregelung Anwendung finden, so dass auch für die noch nicht in Genehmigung befindlichen, jedoch ebenfalls zu realisierenden Projekte für beide Seiten Planungssicherheit besteht.

Zitate der Verbandspräsidenten:
Dr. Holger Hennies – Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V.
„Niedersachsen ist vom Leitungsausbau mehr als alle anderen Bundesländer betroffen – allein 27 Landvolk-Kreisverbände sind es bei diesen fünf Amprion Vorhaben. Daher ist es vor dem Hintergrund dieser extrem großen Betroffenheit ein positives Signal, dass wir nun diese sogenannte Über-
Rahmenregelung als die von uns empfohlene Musterrahmenvereinbarung mit den anderen Landesverbänden abschließen konnten. Mit dieser Regelung haben wir für unsere hiervon betroffenen Mitglieder einen akzeptablen Rahmen gefunden.“

Hubertus Beringmeier – Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.
„Bei einem Großprojekt wie diesem gilt es, die Interessen von Grundstückseigentümern, Leitungsbetreibern, Stromanbietern und Endkunden übereinzubringen. Eine solche Regelung, wie sie heute geschlossen wird, ist ein Musterbeispiel für konsensuale Vorgehensweise und der Beweis dafür, dass auch bei derart großen Projekten gemeinsame Lösungen gefunden werden können. Wir sind zuversichtlich, heute den Grundstein für die weitere sehr gute Zusammenarbeit zu legen.“

Erich Gussen – Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
„Die in Deutschland voranschreitende Energiewende macht den Bau zahlreicher neuer Leitungen erforderlich, die in der Landwirtschaft aus nachvollziehbaren Gründen nicht auf große Begeisterung treffen. Mit der neuen Über-Rahmenregelung ist ein wichtiger Schritt gelungen, die eine bodenschonende Bauausführung sowie eine ordnungsgemäße Rekultivierung nach Abschluss der Bauarbeiten sicherstellen. Gerade im Rheinland, wo auf kleiner Fläche eine hohe Wertschöpfung erzielt wird, ist es entscheidend, dass Bodenschutz und Rekultivierung verbindlich geregelt sind. Jede Landwirtin und jeder Landwirt muss sich darauf verlassen können, dass das Thema Bodenschutz ernst genommen wird!“

Karsten Schmal – Hessischer Bauernverband e.V.
„Der Netzausbau ist für die Energiewende notwendig, gleichzeitig darf er nicht einseitig zu Lasten unserer Landwirte gehen. Mit der heute unterzeichneten Rahmenvereinbarung ist es gelungen, die berechtigten Interessen der Flächeneigentümer und Bewirtschafter zu sichern: von der fairen Entschädigung über den Schutz unserer Böden bis hin zur frühzeitigen Einbindung in die Planungen. Die Verhandlungen waren anspruchsvoll, aber geprägt von Vertrauen und dem gemeinsamen Ziel, eine tragfähige Lösung für die Landwirtschaft in Hessen zu finden.“ (14.10.2025)

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