Anbindehaltung: Nach dem Erlass müssen jetzt Taten für den Stallumbau folgen

Betroffen und somit in ihrer Existenz gefährdet sind nach Einschätzung des Landvolks vor allem kleinere und gewachsene Familienbetriebe, deren Ställe häufig nicht ohne weiteres auf eine andere Haltungsform umgestellt werden können. Foto: landpixel

Landvolk fordert eigenes Landesförderprogramm, zusätzliche Mittel und Genehmigungsturbo

L P D – Mit der Veröffentlichung des Runderlasses zum Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern ist für die betroffenen Betriebe in Niedersachsen klar: Die Uhr läuft. Das Landvolk Niedersachsen fordert deshalb, dass den politischen Ankündigungen nun unverzüglich konkrete Unterstützung folgen muss. Im Mittelpunkt stehen aus Sicht des Landesbauernverbandes ein eigenständiges Landesförderprogramm und die im Vorfeld diskutierten zusätzlichen Finanzmittel über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) hinaus sowie schnelle und praxistaugliche baurechtliche Erleichterungen.

„Der Erlass setzt Fristen, aber er baut keinen einzigen Stall“, macht Landvolk-Vizepräsident und Milchviehhalter Frank Kohlenberg deutlich. „Wer von den rinderhaltenden Betrieben innerhalb enger Zeitfenster grundlegende Veränderungen verlangt, muss ihnen auch die Mittel, die Genehmigungen und die Planungssicherheit dafür geben.“

Betroffen und somit in ihrer Existenz gefährdet sind nach Einschätzung des Landvolks vor allem kleinere und gewachsene Familienbetriebe, deren Ställe häufig nicht ohne weiteres auf eine andere Haltungsform umgestellt werden können. Mehr Bewegungsfläche, neue Funktionsbereiche, geänderte Stalltechnik und häufig bauliche Eingriffe am bestehenden Gebäude verursachen erhebliche Investitionen. Außerdem müssen diese Betriebe für eine zukunftsfähige Aufstellung die Möglichkeit haben aufzustocken. Das lasse sich nicht allein über die bestehenden Förderinstrumente auffangen.

„Niedersachsen wird das erste und einzige Land sein, welches die Anbindehaltung untersagt. Daher darf es die Betriebe mit den daraus entstehenden Wettbewerbsnachteilen nicht alleinlassen“, betont Kohlenberg. Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm könne nicht die alleinige Antwort sein. Landwirtschaftliche Betriebe dürften nicht dadurch benachteiligt werden, dass vorhandene AFP-Mittel nun für eine zusätzliche politische Vorgabe gebunden werden.

Das Landvolk fordert deshalb zusätzliche Landesmittel in einer Größenordnung von bis zu 300 Millionen Euro. Diese müssten gezielt für den Ausstieg aus der Anbindehaltung bereitgestellt werden. Entscheidend sei, dass die Förderung einfach, schnell und unbürokratisch abrufbar ist. „Die Betriebe brauchen keine Förderkulisse auf dem Papier, sondern eine Zusage, mit der sie zur Bank, zum Planer und zur Baugenehmigungsbehörde gehen können“, sagt Kohlenberg.

Ebenso dringend ist aus Sicht des Landvolks ein echter Genehmigungsturbo. Viele Umbauten scheiterten nicht am Willen der Tierhalter, sondern an langen Verfahren, ungeklärten Vorgaben oder baurechtlichen Hürden. Notwendige bauliche Maßnahmen im Bestand müssten deshalb deutlich vereinfacht und, wo möglich, nach § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei gestellt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Fristen ablaufen, bevor ein Betrieb überhaupt eine genehmigungsfähige Lösung umsetzen kann.

„Wenn das Land Tierwohl will, darf es Tierwohlumbauten nicht im Genehmigungsstau stehen lassen“, unterstreicht Kohlenberg. „Wir brauchen klare Zuständigkeiten, kurze Wege zwischen Veterinär- und Baubehörden und verlässliche Entscheidungen.“

Das Landvolk Niedersachsen stellt klar, dass der Wandel in der Tierhaltung nur mit den Betrieben gelingen kann. Die Rinderhalter seien bereit, Perspektiven für ihre Höfe zu entwickeln. Dafür müsse die Politik aber die Voraussetzungen schaffen. Solange Finanzierung und Baurecht nicht verbindlich geregelt seien, müssten Übergangsfristen neu bewertet werden. „Unsere Botschaft ist eindeutig: Die Betriebe brauchen keine weiteren Appelle, sondern handfeste Unterstützung“, fasst Kohlenberg zusammen. „Erst wenn Förderung, Baurecht und Beratung zusammenpassen, kann aus dem Erlass ein machbarer Weg für die Höfe werden.“

Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org

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