Landvolk fordert grundlegende Korrekturen bei der EU-Industrieemissionsrichtlinie
L P D – Mit wachsendem Nachdruck warnt das Landvolk Niedersachsen vor neuen Belastungen der landwirtschaftlichen Nutztierhalter durch die EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) – und sieht die Politik in der Pflicht, jetzt die Möglichkeit zu nutzen, das zu korrigieren. Die Ausgangslage, die diese Korrektur rechtfertigt, ist eindeutig: Inzwischen sind auf den Bauernhöfen die Umweltbelastungen durch moderne Technologien, optimierte Fütterung sowie verbesserte Lager- und Ausbringungstechniken deutlich gesenkt. Besonders sichtbar werden die erheblichen Fortschritte in der Luftreinhaltung vor Ammoniak.
Anlass der Kritik ist der sogenannte Umwelt-Omnibus der EU. Mit diesem Gesetzespaket sollen mehrere Regelwerke vereinfacht werden, auch die IED-Richtlinie. Doch für das Landvolk gehen die geplanten Anpassungen in der Tierhaltung nicht weit genug. Statt echter Entlastung drohten zusätzliche Bürokratie und neue technische Auflagen, wie etwa Abluftwäscher in der Schweine- und Geflügelhaltung – Maßnahmen, die viele Betriebe finanziell überfordern werden.
Vor diesem Hintergrund fordert Landvolkpräsident Holger Hennies ein politisches Um-denken: „Deutschland wird durch die laufende Verbesserung der eingesetzten Technik, beispielsweise bei der Gülleausbringung, die Zielwerte der EU-NEC-Richtlinie, die nationale Obergrenzen für Luftschadstoffe für 2030 festlegt, bei den Ammoniak-Emissionen voraussichtlich schon 2025 erreicht haben. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, warum unsere landwirtschaftlichen Betriebe jetzt mit weiteren Auflagen bestraft werden sollen.“ Der Frust in der Branche sitze tief.
Im Zentrum der Kritik steht die Absenkung der Schwellenwerte für die Einbeziehung von weiteren schweine- und geflügelhaltenden Betrieben in den Geltungsbereich der IED. Künftig sollen kleinere Tierhaltungsbetriebe in die sehr ambitionierten Vorsorgepflichten der IED einbezogen werden. „Dadurch fallen bereits kleine oder mittlere Höfe – etwa mit rund 1.200 Mastschweinen oder gut 21.000 Legehennen – unter ein Regelwerk, das ursprünglich für Großanlagen der Industrie gedacht war“, zeigt Hennies auf. Verschärft wird die Lage zudem durch eine Aggregationsregel, bei der unterschiedliche Nutztiere eines Betriebes – wie beispielsweise Sauen- und Mastschweinehaltung – zusammengerechnet werden und niedrigere Schwellenwerte gelten.
Die Konsequenzen sind gravierend: verpflichtende Umsetzung „bestverfügbarer Techniken“ zur Emissionsminderung wie beispielsweise extrem energieaufwendige und teure Abluftwäscher und drohende Nachrüstpflichten in Altgebäuden. Das Landvolk sieht als Folge dieser umfangreichen Auflagen, dass nicht nur ein massiver Abbau der Tierhaltung droht, sondern auch die Gefahr eines beschleunigten Strukturwandels, bei dem gerade familiengeführte Betriebe aufgeben müssen. Auch der Zielkonflikt zwischen emissionsmindernden und tierwohlfördernden Maßnahmen wird verschärft und der nachgelagerten niedersächsischen Ernährungswirtschaft die Grundlage entzogen.
Hennies verweist stattdessen auf messbare Erfolge: Seit 1990 sind die landwirtschaftlichen Ammoniakemissionen um 38 Prozent gesunken. Mit 528 Kilotonnen im Jahr 2024 der ge-samten Ammoniakemissionen – also Landwirtschaft und andere Sektoren – nähert sich Deutschland bereits dem Zielwert von 492 Kilotonnen für 2030.
Das Landvolk Niedersachsen fordert daher eine Rückkehr zu den Schwellenwerten vor der Reform 2024, die Angabe in Stallplätzen statt Livestock Units (LSU), die Zusammenfassung von nicht abgesetzten Ferkeln mit Sauen, die Streichung der Aggregationsregel sowie den Verzicht auf eine Ausweitung auf die Rinderhaltung. Für die Branche ist klar: Ohne Korrekturen droht eine Politik, die Fortschritte ignoriert und bäuerliche Strukturen aber auch unsere Versorgungssicherheit gefährdet.
Ansprechpartnerin: Silke Breustedt-Muschalla, Tel.: 0511 3670483, silke.breustedt-muschalla@landvolk.org







