Agrarstrukturgesetz: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

"Aktuell ist es für Niedersachsens Landwirte ein Agrarstrukturverschlimmerungsgesetz. Wir haben unsere Knackpunkte von Beginn an benannt. Nun muss die Politik den Mut haben, Fehler zu korrigieren. Nur mit praxistauglichen Regeln kann das Ziel, bäuerliche Strukturen zu sichern, tatsächlich erreicht werden – andernfalls droht das Gesetz genau das Gegenteil zu bewirken", sagt Frank Kohlenberg, Landvolk-Vizepräsident. Foto: Landvolk

Landvolk fordert Korrekturen des Entwurfs, um bäuerliche Strukturen zu sichern

L P DDas Landvolk Niedersachsen sieht im neuen Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (kurz: Agrarstrukturgesetz) erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar sei der politische Wille, bäuerliche Strukturen zu stärken, erkennbar – die Umsetzung aber gehe in einigen Regelungsbereichen in eine völlig falsche Richtung. „Wir Landwirte haben uns das nicht ausgesucht, sondern bekommen erneut sehr kritische Punkte aufgedrückt“, kritisiert Landvolk-Vizepräsident Frank Kohlenberg den am vergangenen Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Positiv sei lediglich, dass einzelne Anmerkungen aus der Verbandsbeteiligung berücksichtigt wurden.

„Doch aktuell ist es für Niedersachsens Landwirte ein Agrarstrukturverschlimmerungsgesetz“, fasst Kohlenberg zusammen. Morgen (Mittwoch, 3.9.25) wird Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in einer Pressekonferenz das neue Agrarstrukturgesetz vorstellen.

Besonders im Landpachtverkehrsrecht erkennt der Verband massive Probleme. Der Ansatz für den Beanstandungsgrund der nachteiligen Flächenanhäufung, das Vierfache des niedersächsischen Durchschnittsbetriebs (292 ha) anzusetzen, sowie die Regelung zur Bestimmung der durchschnittlichen Pachtpreishöhe seien praxisfern und abzulehnen. „Die Regelungen könnten die Pachtpreise weiter in die Höhe treiben, also einen gegenteiligen Effekt hervorrufen, die bäuerliche Betriebe kaum noch stemmen können. Stattdessen braucht es eine realitätsgerechte Bewertung, die die Wirtschaftlichkeit von Familienbetrieben nicht gefährdet“, fordert Kohlenberg.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Geschäfte im Grundstücksverkehrsrecht, bei denen die Genehmigung zu erteilen ist. Hier sollen zukünftig für eine Naturschutzmaßnahme neben anerkannten Naturschutzvereinigungen und kommunalen Körperschaften auch andere Naturschutzträger privilegiert werden. Für das Landvolk ist dies „nicht akzeptabel“, da wertvolle Flächen so dem Nahrungsmittelanbau entzogen werden könnten. „Das führt zu weiterer Flächenverknappung und erhöht den Druck auf unsere Betriebe enorm“, sagt Kohlenberg. Auch zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten für öffentlich-rechtliche Körperschaften hinsichtlich Hochwasser- oder Küstenschutzmaßnahmen würden die Flächenkonkurrenz verschärfen.

Zudem warnt das Landvolk vor einem weiteren Bürokratie-Monster. Schon jetzt seien die Grundstücksverkehrsausschüsse stark belastet. Durch die neuen Regelungen drohe eine Überforderung – samt steigender Kosten für Landkreise und Landwirtschaftskammer. „Das widerspricht jeder Ankündigung zur Entbürokratisierung“, betont Kohlenberg.

Das Landvolk kündigt an, nunmehr gegenüber dem zuständigen Agrarausschuss des niedersächsischen Landtags klar Position zu beziehen. „Wir haben unsere Knackpunkte von Beginn an benannt. Nun muss die Politik den Mut haben, Fehler zu korrigieren. Nur mit praxistauglichen Regeln kann das Ziel, bäuerliche Strukturen zu sichern, tatsächlich erreicht werden – andernfalls droht das Gesetz genau das Gegenteil zu bewirken“, appelliert Kohlenberg. (2.9.2025)

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